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Italien startet Maut-Erstattung: Auch ausländische Speditionen können profitieren

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Italien hat das Verfahren zur Rückerstattung von Autobahnmauten für Lkw-Fahrten im Jahr 2025 geöffnet. Für das Programm stehen rund 145 Millionen Euro bereit. Antragsberechtigt sind nicht nur Unternehmen mit Sitz in Italien: Auch Speditionen aus der EU, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich können die Erstattung beantragen – sofern sie die Vorgaben zu Genehmigungen, Fahrzeugen, Zahlungsweg und Mindestvolumen erfüllen.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Erstattet werden Autobahngebühren für Gütertransporte, die im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 angefallen sind. Voraussetzung ist, dass die eingesetzten Fahrzeuge mindestens der Abgasnorm Euro V, Euro VI oder höher entsprechen. Ebenfalls berücksichtigt werden Fahrzeuge mit alternativen Antrieben sowie Elektrofahrzeuge.

Zusätzlich müssen die Fahrzeuge in die relevanten Mautklassen fallen. Bei der Einteilung nach Achsen und Profil sind das die Klassen B, 3, 4 oder 5. Wird eine volumetrische Klassifizierung verwendet, kommen die Klassen 2, 3 oder 4 infrage.

Damit sind Fahrzeuge der Euro IV-Norm und älter von der Erstattung ausgeschlossen.

Ausländische Unternehmen ausdrücklich antragsberechtigt

Die italienische Regelung stellt klar: Den Antrag können nicht nur in Italien registrierte Transportunternehmen stellen, sondern auch ausländische Unternehmen.

Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen oder Unternehmenszusammenschlüsse aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, sofern sie über eine Gemeinschaftslizenz nach der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 verfügen. Einbezogen sind außerdem Schweizer Unternehmen mit einer Lizenz nach dem EU-Schweiz-Abkommen zum Straßengüterverkehr sowie Transportunternehmen aus dem Vereinigten Königreich mit einer Lizenz nach der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009.

Auch Unternehmen, die Transporte in eigener Rechnung durchführen und in einem EU-Land, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich ansässig sind, fallen unter die Regelung.

Im Antrag müssen für Fahrzeuge mit italienischer wie auch ausländischer Zulassung Kennzeichen und Euro-Klasse angegeben werden. Bei ausländischen Kennzeichen ist zusätzlich das Zulassungsland zu nennen. Ist ein Fahrzeug außerhalb der EU zugelassen, sind außerdem eine PDF-Kopie der Zulassungsbescheinigung sowie der Nachweis der Fahrberechtigung in Italien hochzuladen.

Bei im EU-Ausland zugelassenen Fahrzeugen wird die angegebene Euro-Klasse mit dem Fahrzeugregister EUCARIS abgeglichen. Weichen die Angaben ab, gilt für das Verfahren der im Register hinterlegte Wert.

Mindestmaut: 200.000 Euro

Das Programm richtet sich an Unternehmen mit intensiver Autobahnnutzung. Um teilnehmen zu können, müssen im Jahr 2025 mindestens 200.000 Euro an erstattungsfähigen Autobahnmauten (ohne Mehrwertsteuer) angefallen sein.

Berechnungsgrundlage sind Mautzahlungen, die über anerkannte Anbieter im Nachzahl-/Postpaid-Verfahren abgewickelt wurden. In der aktuellen Regelung werden AS24 Italia, Axxes, DKV Euro Service, Telepass und UnipolTech als zugelassene Anbieter genannt.

Erstattungssätze: abhängig von Euro-Klasse und Mautvolumen

Wie hoch die Rückerstattung ausfällt, hängt sowohl vom jährlichen Mautaufkommen als auch von der Umweltklasse der eingesetzten Fahrzeuge ab.

Nach Angaben von TrasportoEuropa beginnt die Erstattung für Euro VI (und höher) sowie für Elektro- und alternativ angetriebene Fahrzeuge bei 5 Prozent, wenn das erstattungsfähige Mautvolumen 200.000 bis 400.000 Euro beträgt. Sie steigt auf 7 Prozent (400.001 bis 1.200.000 Euro), 9 Prozent (1,2 Millionen bis 2,5 Millionen Euro), 11 Prozent (2,5 Millionen bis 5 Millionen Euro) und 13 Prozent bei mehr als 5 Millionen Euro.

Für Euro V-Fahrzeuge liegen die Sätze jeweils zwei Prozentpunkte darunter: 3 Prozent, 5 Prozent, 7 Prozent, 9 Prozent und 11 Prozent in denselben Stufen.

Unabhängig von der Stufe gilt: Die Erstattung ist auf maximal 13 Prozent der erstattungsfähigen Mautkosten begrenzt. Zusätzlich sieht die Regelung einen Nachtanteil vor, wenn mindestens 10 Prozent des erstattungsfähigen Mautvolumens nachts anfielen – definiert als Auffahrt nach 22:00 Uhr bis 02:00 Uhr oder Abfahrt vor 06:00 Uhr. Auch hier bleibt die Obergrenze von 13 Prozent bestehen.

Die endgültigen Prozentsätze können noch angepasst werden. Übersteigen die insgesamt beantragten Erstattungen die verfügbaren Mittel, legt der Zentralausschuss einen Koeffizienten fest, um die Auszahlungen an das Budget anzupassen. Werden die Mittel nicht ausgeschöpft, können die Prozentsätze ebenfalls neu berechnet werden.

Antragsfristen

Der Antrag läuft in zwei Schritten über das Online-System PEDAGGI im Portal des nationalen Registers für Güterkraftverkehrsunternehmen.

In Phase eins wird der Antrag reserviert. Das Zeitfenster dafür ist von 3. Juni 2026, 09:00 Uhr, bis 9. Juni 2026, 14:00 Uhr.

Phase zwei dient der Dateneingabe sowie dem Unterzeichnen und Einreichen. Sie startet am 23. Juni 2026 um 09:00 Uhr und endet am 22. Juli 2026 um 14:00 Uhr. Da PEDAGGI Daten zeitversetzt verarbeitet, müssen die Angaben für Phase zwei spätestens bis 21. Juli 2026 erfasst sein; der Termin am 22. Juli gilt ausschließlich für digitale Signatur und Versand.

Der Antrag muss digital durch den gesetzlichen Vertreter oder eine bevollmächtigte Person unterzeichnet werden. Außerdem ist die Stempelsteuer (Imposta di bollo) über PagoPA zu entrichten. Wird auch nur ein vorgeschriebener Schritt nicht eingehalten, gilt der Antrag als unzulässig.

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