Trans.info

EU lockert Beihilferegeln: Sprit-Hilfen für Spediteure möglich – zahlen müssen die Staaten

Lesezeit 5 Min.

Die EU-Kommission macht den Weg frei für nationale Hilfen, damit Staaten Transportunternehmen einen Teil der zusätzlichen Kraftstoffkosten abfedern können, die durch die Krise im Nahen Osten entstanden sind. Ein europaweiter Topf für Speditionen ist das aber nicht: Ob und wann Geld bei den Flotten ankommt, entscheidet jedes Land selbst.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Grundlage ist der neue Middle East Crisis Temporary State Aid Framework (METSAF). Die Kommission hat den Rahmen am 29. April beschlossen; er soll bis zum 31. Dezember 2026 gelten. Mitgliedstaaten können damit gezielte Programme für Branchen aufsetzen, die besonders stark unter Preissprüngen bei Kraftstoffen und Düngemitteln leiden – dazu zählt ausdrücklich auch der Straßengüterverkehr.

Konkret dürfen Regierungen Unternehmen aus dem Transportsektor unter bestimmten Bedingungen bis zu 70 Prozent der krisenbedingten Mehrkosten beim Kraftstoff erstatten. Voraussetzung: Die zusätzlichen Kosten müssen auf Ebene des jeweiligen Empfängers nachgewiesen werden.

Daneben gibt es einen vereinfachten Weg: Staaten können Zuschüsse von bis zu 50.000 euro je Empfänger gewähren. Grundlage ist dann eine pauschale Einschätzung des Kraftstoffverbrauchs im Sektor – mit geeigneten Näherungswerten statt unternehmensgenauer Verbrauchsdaten.

Im METSAF werden neben dem Straßentransport auch Schiene, Binnenschifffahrt und der innereuropäische Kurzstreckenseeverkehr genannt.

Keine automatische Auszahlung an Speditionen

Die Entscheidung aus Brüssel bedeutet nicht, dass Spediteure nun automatisch Geld aus EU-Kassen bekommen. Der Rahmen erweitert vor allem den Spielraum der Mitgliedstaaten, eigene Unterstützungsmodelle zu entwerfen, die sich leichter mit den EU-Beihilfevorschriften genehmigen lassen. Ob ein Unternehmen schnell profitiert oder gar nichts erhält, hängt damit wesentlich davon ab, ob die jeweilige Regierung ein Programm startet – und wie zügig sie es umsetzt.

Die IRU begrüßte, dass der Straßengüterverkehr ausdrücklich aufgenommen wurde, machte aber klar, dass jetzt die Mitgliedstaaten den Ausschlag geben.

Raluca Marian, EU-Direktorin der IRU, betonte, die klare Benennung des Straßentransports als betroffener Sektor sei „besonders wichtig“. Betreiber hätten nur sehr begrenzte Möglichkeiten, plötzliche Kraftstoffschocks abzufangen.

Als zentrale Vorteile des Rahmens nannte die IRU die Option, bis zu 70 Prozent der zusätzlichen Kraftstoffkosten zu decken, sowie die Möglichkeit, Vorauszahlungen zu leisten und die Prüfung nachgelagert vorzunehmen.

Positiv bewertet wurde auch der vereinfachte Mechanismus bis 50.000 euro – zugleich bezeichnete die IRU die Summe als sehr niedrig. Sie dürfte vor allem Kleinstunternehmen helfen.

Kraftstoffpreisschock trifft eine Branche mit engen Margen

Reuters zufolge reagiert der neue Beihilferahmen auf den deutlichen Anstieg von Kraftstoff- und Düngemittelpreisen im Zusammenhang mit dem Iran-Krieg sowie die faktische Schließung der Straße von Hormus – einer zentralen Route für die Schifffahrt. Nach Angaben von Reuters erklärte die Kommission, die befristeten Regeln richteten sich an Sektoren, die der Volatilität der Kraftstoffpreise unmittelbar ausgesetzt sind – darunter Landwirtschaft, Fischerei, Schiene, Straßentransport und innereuropäische Schifffahrt.

Aus Sicht der IRU ist die zielgerichtete Unterstützung auch deshalb relevant, weil Transportunternehmen Kraftstoffkäufe in der Regel nicht in vergleichbarer Weise absichern wie große Akteure in anderen Branchen.

Der vereinfachte Unterstützungsweg kann Bürokratie reduzieren, doch die Obergrenze von 50.000 euro dürfte die Wirkung bei mittleren und großen Flotten begrenzen.

Die Deckelung ist für Fälle gedacht, in denen Staaten mit pauschalen Annahmen arbeiten, statt bei jedem Unternehmen den exakten Anstieg der Kraftstoffkosten zu prüfen. Das kann kleinere Auszahlungen beschleunigen – bildet aber bei Fuhrparks mit vielen Fahrzeugen womöglich nicht die tatsächliche Belastung ab.

Die „große“ Variante – bis zu 70 Prozent Erstattung der nachgewiesenen Mehrkosten – dürfte zwar spürbarere Entlastung bringen. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass dafür mehr Nachweise von den Unternehmen und mehr Verwaltungsaufwand auf staatlicher Seite nötig sind.

Gefahr ungleicher Hilfen innerhalb Europas

Wie bei früheren Kriseninstrumenten der EU stellt sich auch hier die Frage nach der Gleichbehandlung: Länder mit solideren Staatsfinanzen können schneller reagieren oder großzügiger unterstützen als Staaten mit engen Budgets. Reuters berichtet, dass einige Regierungen bereits befürchten, die Maßnahmen könnten die Unterschiede zwischen wohlhabenderen und finanzschwächeren Mitgliedstaaten vertiefen.

Für international tätige Speditionen kann das zu einem zusätzlichen Wettbewerbsfaktor werden: Erhält ein Unternehmen in einem Land Kraftstoffhilfe, während ein Wettbewerber in einem anderen Land leer ausgeht, wirkt sich das auf Anbieter aus, die auf denselben Korridoren unterwegs sind – aber unter unterschiedlichen nationalen Rahmenbedingungen arbeiten.

Die Kommission betont, der neue Rahmen solle Branchen unterstützen, die von der Krise im Nahen Osten besonders betroffen sind – und zugleich breit gestreute, nicht zielgenaue Subventionen vermeiden.

Außerdem können Mitgliedstaaten im Rahmen bestimmter Entlastungsprogramme bei Strompreisen die Förderintensität für berechtigten Verbrauch von 50 Prozent auf bis zu 70 Prozent anheben. Für den Straßengüterverkehr steht dabei allerdings vor allem der Teil zu den Kraftstoffkosten im Mittelpunkt.
In der Praxis bleibt für viele Flottenbetreiber parallel wichtig, dass EU-Vorgaben wie beim Tachograf korrekt umgesetzt werden.

Tags:

Auch lesen