Kabotage: Pflichtiges Registrierungssystem soll nationalen Transportmarkt schützen

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Seit dem Anfang Januar müssen alle gebührenpflichtigen (ab 3,5 Tonnen) und auf eigene Rechnung (firmenintern – ab 7,5 Tonnen) durchgeführten Warentransporte und Personenbeförderungen bzw. in Ungarn getätigten Kabotage-Transporte vorläufig im öffentlich zugänglichen IT-System der Verkehrsbehörde – BIREG registriert werden. Mit der neuen Lösung und besseren Kontrolle der obligatorischen Transportdokumente will Ungarn seinen nationalen Transportmarkt schützen. Darüber berichtet die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs (AISÖ).

Die neue Verpflichtung zur Registrierung der Kabotagefahrten in dem neuen System BIREG in Ungarn ergibt sich aus der Verordnung Nr. 722/2020.

Nach Angaben des ungarischen Ministeriums für Innovation und Technologie werden seitens der Behörden bis zum 31. Januar bei Versäumnissen nur Verwarnungen erteilt. Wie die AISÖ erklärt, soll bei falschen Anmeldungen über die entsprechende richtige Vorgehensweise informiert werden. Überdies wird zur Zeit auch eine allgemeine Informationskampagne vorbereitet.

Ab dem 1. Februar 2021 soll jedoch sanktioniert werden: das Strafmaß für eine fehlende BIREG-Registration liegt bei 800.000 HUF (ca. 2.200 EUR). Sollte der Ent- oder Beladeplatz seinen Kontrollverpflichtungen nicht nachkommen, werden 300.000 HUF (ca. 830 EUR) fällig.

Die AISÖ betont aber, dass die der Registrationspflicht zugrundeliegende Online Plattform derzeit noch nicht erreichbar ist, daher lässt sich auch der entsprechende administrative Mehraufwand zur Zeit nicht abschätzen.

“Da derzeit auch keine weiteren Informationen von zuständiger Stelle eingeholt werden können, muss die aktuelle Regelung so interpretiert werden, dass diese auch für Warenbeförderungen innerhalb der EU (bzw. Ungarn) gültig ist und neben Transportunternehmen auch bei LKW-Fahrten zu sonstigen Zwecken innerhalb eines Unternehmens notwendig ist”, heißt es in der Mitteilung der AISÖ.

Foto: Pixabay

 

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