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Ende eines umstrittenen Parkverbots in Dänemark: 25-Stunden-Regelung für LKW wird abgeschafft

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Eine erfreuliche Nachricht für die europäische Transport- und Logistikbranche: Dänemark hebt die stark kritisierte Regelung zur maximalen Parkdauer für LKW auf Autobahnparkplätzen auf. Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die bisher geltende Obergrenze von 25 Stunden – ein Schritt, den viele Branchenakteure seit Jahren fordern.

Das dänische Verkehrsministerium hat bestätigt, dass die bislang geltende Regelung, wonach LKW-Fahrer auf staatlichen Autobahnparkplätzen nicht länger als 25 Stunden stehen dürfen, außer Kraft gesetzt wird. Die Kontrolle über das Parkverhalten geht ab 2026 zurück an die Polizei. Das Dänische Gütertransportverband ITD begrüßt die Entscheidung ausdrücklich.

Das ist ein längst überfälliger Abschied von einer absurden Vorschrift“, erklärte John Agervig Skovrup, Vorsitzender des ITD.

Hintergrund: Was war das Problem?

Die 25-Stunden-Regel wurde im Juli 2018 eingeführt, offiziell um „Wildcamping“ und Sozialdumping im Straßengüterverkehr zu verhindern. In der Praxis führte sie jedoch zu erheblichen Einschränkungen: LKW-Fahrer konnten ihre gesetzlich vorgeschriebenen 45-stündigen Wochenruhezeiten nicht auf Autobahnparkplätzen verbringen, was besonders für internationale Transportunternehmen problematisch war.

Die Regelung beeinträchtigte nicht nur die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU, sondern führte auch zu einer Benachteiligung dänischer Transportunternehmen gegenüber ausländischen Wettbewerbern. Zusätzlich wurden Parkgebühren eingeführt und Bußgelder für illegales Parken auf bis zu 3.000 Dänische Kronen erhöht.

EU-Klage blieb erfolglos

Im März 2022 reichte die Europäische Kommission Klage gegen Dänemark beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. Der Vorwurf: Die Regelung verstoße gegen die Dienstleistungsfreiheit, da sie internationalen Transportunternehmen ohne Sitz in Dänemark den Zugang zu nötigen Ruheplätzen erschwere. Diese Unternehmen sind jedoch auf solche Plätze angewiesen, um die EU-Vorgaben zur Lenk- und Ruhezeit (Verordnung (EG) Nr. 561/2006) einzuhalten.

Der EuGH wies die Klage im Dezember 2023 jedoch ab. Zwar räumte das Gericht ein, dass die Regelung ausländische Spediteure beeinträchtigen könne, doch sei nicht hinreichend nachgewiesen worden, dass private Alternativen unzureichend seien.

Branche reagiert erleichtert

Der Schritt der dänischen Regierung stieß auf breite Zustimmung.

Eine fantastische Nachricht für die gesamte Branche! Diese Regelung war über Jahre hinweg Quelle von Frustration und führte zu ungerechten Arbeitsbedingungen“, betonte erneut John Agervig Skovrup.

Auch Verkehrsminister Thomas Danielsen räumte ein, dass das Gesetz schwer umzusetzen war und den Wettbewerb verzerrt habe.

Zwar kritisiert der ITD, dass keine zusätzlichen Ressourcen für wirksamere Straßenkontrollen bereitgestellt wurden, begrüßt aber die Rückverlagerung der Zuständigkeit an die Polizei. Bis Ende 2025 bleibt die Dänische Straßenverkehrsbehörde für die Parkraumüberwachung zuständig.

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