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EuGH: Dänemark darf weiterhin Parkdauer auf Autobahnrastplätzen beschränken

Dänemark darf die von der EU-Kommission angefochtene Parkzeit von 25 Stunden an Autobahnen weiterhin beschränken.

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Seit 2018 gilt in Dänemark die Regelung, wo Kraftfahrer ihre Fahrzeuge auf Rastplätzen entlang der Autobahn für nicht mehr als 25 Stunden abstellen dürfen. In der Praxis bedeutet das, dass es nicht möglich ist auf den Straßen in Dänemark eine 45-stündige Ruhezeit einzuhalten. Als Grund für die Parkbegrenzung geben die Dänen an, dass das nächtliche Parken an den Straßen vermieden werden soll.


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Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache

Die EU-Komission war dagegen und leitete daher im Juni 2023 ein Vertragsverletzungsverfahren ein und forderte Dänemark damit auf, die 25-Stunden-Begrenzung aufzuheben. Nun entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) und wies ende Dezember 2023 die Klage
der Kommission gegen Dänemark betreffend die Höchstparkdauer auf Autobahnrastplätzen ab.

Der EuGH stellte fest, dass die Parkbegrenzung Auswirkungen auf die Ausübung der eingeräumten Verkehrsrechte, insbesondere der Kabotagerechte durch gebietsfremde Transportunternehmen haben kann. Jedoch habe die Kommission keine objektiven Daten vorgelegt, begründet der EuGH, die belegen würden, dass die alternativen Parkkapazitäten privater Anbieter im Hinblick auf das relevante Verkehrsaufkommen nicht ausreichen, um Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t für Ruhezeiten von mehr als 25 Stunden aufzunehmen.

Ohne solche objektiven Daten kann der Gerichtshof nicht zu dem Schluss kommen, dass die 25-Stunden-Regel die Kabotagetätigkeit der in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Transportunternehmen tatsächlich behindert, und wolle sich nicht auf bloße Vermutungen stützen, heißt es abschließend.

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