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Quelle: Adobestock / Ronald Rampsch

Bundesrat fordert Verbot von Werkverträgen in der Paketzustellung

Der Bundesrat ist für bessere Arbeitsbedingungen in der Paketbranche und beschloss dazu eine Entschließung, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, das Paketboten-Schutz-Gesetz entsprechend neu zu ordnen.

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Nach dem Willen des Bundesrates sollen Werkverträge in der Paketbranche künftig verboten sein. Mit diesem Ziel fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, das sog. „Paketboten-Schutz-Gesetz“ zu ändern.

Eine entsprechende Entschließung auf Initiative von Bremen, Niedersachsen, dem Saarland und Thüringen beschloss der Bundesrat in seiner Sitzung letzte Woche am 12. Mai 2023.

Bundesregierung ist am Zug

Da eine Entschließung rechtlich nicht verbindlich ist, wurde diese an die Bundesregierung übermittelt, die selbst über den Termin entscheidet, wann sie sich damit auseinandersetzen wird. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte bei Subunternehmen

Zur Begründung verweist die Entschließung auf die rasante Zunahme von Paketsendungen und den hohen Wettbewerbsdruck unter den Paketdienstleistern.

Häufig seien Paketzustellerinnen und Paketzusteller nicht direkt bei den Paketdienstleistern beschäftigt, sondern im Rahmen von Werkvertragskonstellationen bei deren Subunternehmen. Dort bestünden in aller Regel keine Tarifverträge und auch Betriebsräte seien selten.

Kontrollen weisen immer wieder schlechte oder rechtswidrige Arbeitsbedingungen auf, darunter Verstöße gegen das Mindestlohngesetz bzw. das Arbeitnehmerentsendegesetz, ebenso Scheinselbständigkeit sowie die Missachtung notwendiger Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Vorbild Fleischwirtschaft

Der Bundesrat zieht in seiner Begründung eine Analogie zur Fleischwirtschaft.

Ein Verbot von Werkverträgen in der Paketbranche, würde die Verantwortung für die Einhaltung der arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Standards den großen Dienstleistern zuweisen, wie in der Fleischwirtschaft, heißt es, wo der Gesetzgeber sich aufgrund ähnlicher Missstände veranlasst sah, Werkverträge bzw. den Einsatz von Fremdpersonal im Kernbereich der Fleischwirtschaft zu untersagen.

Ausnahmen

Ausnahmen für das Werksvertragsverbot soll es nach dem Willen der Länder jedoch für Subunternehmen geben, die ausschließlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu tariflichen Entgeltbedingungen einsetzen.

Verdi begrüßt den Beschluss des Bundesrates

Verdi begrüßt den Beschluss des Bundesrates zum Verbot von Werkverträgen in der Paketzustellung.

Wir unterstützen ausdrücklich die Entschließung des Bundesrats, mit der gegen die skandalösen Arbeitsbedingungen in der Paketbranche vorgegangen werden soll“, sagte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis.

Und fordert die Bundesregierung auf, dem Willen des Bundesrates zu folgen und zügig eine entsprechende Novelle des Paketboten-Schutz-Gesetzes vorzulegen.

Mit dem beabsichtigten Verbot von Werkverträgen in der Paketbranche mache die Politik einen wichtigen Schritt hin zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Paketbranche.

Ausnahmen vom Verbot des Einsatzes von Werkverträgen dürfen jedoch nur für tarifgebundene Unternehmen gelten oder für Unternehmen, die uneingeschränkt alle für die Branche jeweils geltenden Tarifbedingungen erfüllen,“ so Kocsis weiter.

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