Bartosz Wawryszuk

EU-Kommission mahnt 14 Staaten wegen verspäteter ADR-Kontrollen ab

Lesezeit 2 Min.

Die EU-Kommission hat gegen 14 Mitgliedstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Grund ist, dass die Länder der Kommission nicht mitgeteilt haben, die überarbeiteten EU-Vorgaben für Straßenkontrollen bei Gefahrguttransporten vollständig in nationales Recht umgesetzt zu haben.

Betroffen sind Belgien, Bulgarien, Tschechien, Griechenland, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien und Schweden. Sie erhielten von der Kommission ein offizielles Aufforderungsschreiben.

Die Kommission veröffentlichte den Schritt am 15. Juli 2026. Die adressierten Staaten haben nun zwei Monate Zeit, zu reagieren und darzulegen, welche Maßnahmen sie zur vollständigen Umsetzung ergriffen haben. Fällt die Antwort aus Sicht der Kommission unzureichend aus, kann sie in die nächste Verfahrensstufe übergehen und eine begründete Stellungnahme abgeben.

Neue Checkliste, neue Risikokategorien

Im Mittelpunkt steht die Delegierte Richtlinie (EU) 2025/1801. Sie aktualisiert die Verfahren für Straßenkontrollen von Gefahrguttransporten. Nach Angaben der Kommission ersetzt sie die bisher einheitliche Kontrollliste. Zudem wird die Liste möglicher Verstöße einschließlich der zugehörigen Risikoeinstufung angepasst.

Ziel ist es, die Kontrollpraxis an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anzupassen.

Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 23. Juni 2026 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Laut Kommission haben die 14 genannten Länder bis zu diesem Stichtag keine Maßnahmen gemeldet, die eine vollständige Umsetzung belegen.

Der aktualisierte Rahmen für Kontrollen umfasst unter anderem Transportdokumente, die Qualifikation des Fahrpersonals, Fahrzeugzulassungen, die Kennzeichnung von Gefahrgut, Sicherheitsausrüstung, Ladungssicherung sowie den Zustand von Tanks oder Versandstücken.

Auch die Einstufung von Verstößen nach Schweregrad bleibt erhalten. Besonders gravierende Mängel können sofortige Korrekturen erfordern und dazu führen, dass ein Fahrzeug stillgelegt wird.

Kontrollen laufen weiter

Das laufende Verfahren bedeutet nicht, dass Gefahrgutkontrollen in den betroffenen Staaten ausgesetzt wären. Die bestehenden ADR-Pflichten und die jeweiligen nationalen Durchsetzungsregeln gelten weiterhin. Streitpunkt ist vielmehr, ob die überarbeitete EU-Kontrollliste und die aktualisierte Einordnung von Verstößen vollständig in nationales Recht übernommen und formell notifiziert wurden.

Das Aufforderungsschreiben ist die erste Stufe des EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Eine Gerichtsentscheidung oder finanzielle Sanktionen gibt es zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

Tags:

Auch lesen