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Liste der Dokumente, die Lkw-Fahrer auf der Reise in die EU ab dem 1. Januar benötigen

Lesezeit 7 Min.

Britische Lkw-Fahrer, die ab dem 1. Januar 2021 Fahrten in die EU durchführen, müssen eine Reihe von Dokumenten bereithalten und sicherstellen, dass diese für den erforderlichen Zeitraum gültig sind. Hier ist unser Leitfaden zu allen Unterlagen, die Sie benötigen:

Reisepässe müssen mindestens 6 Monate gültig sein

Alle Fahrer, Passagiere und Besatzungsmitglieder benötigen einen gültigen Reisepass, um in die EU zu reisen. Wie die britische Regierung empfiehlt, sollten die Pässe noch mindestens 6 Monate über das Reisedatum hinaus gültig sein.

Wenn Sie Ihren Reisepass vorzeitig erneuert haben, werden Ihrem neuen Reisepass zusätzliche Monate hinzugefügt. Diese zusätzlichen Monate werden nicht auf die erforderlichen 6 Monate angerechnet. Das bedeutet, dass solche Passinhaber mehr als 6 Monate Restlaufzeit haben müssen, um reisen zu können.

Einwohner von Großbritannien benötigen kein Visum für die Einreise in die EU-Mitgliedsstaaten, wenn sie einen britischen Reisepass besitzen. Sie benötigen jedoch möglicherweise ein Visum, wenn sie in Länder außerhalb der EU reisen wollen.

Sie können die Visabestimmungen auf der Website der Regierung überprüfen.

Führerschein

Autofahrer können ihren aktuellen britischen Führerschein zum Führen der Fahrzeugklassen, für die er berechtigt, in allen Ländern der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verwenden. Sie benötigen jedoch möglicherweise eine internationale Fahrerlaubnis (IDP), um in einigen Ländern zu fahren.

Internationaler Führerschein (IDP)

Autofahrer benötigen möglicherweise einen IDP, um in einigen Ländern der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zu fahren (dies gilt nicht für Irland).

Sie benötigen:

  • einen Führerschein von 1926 in Liechtenstein
  • einen Führerschein von 1949 in Spanien, Island, Malta und Zypern
  • einen Führerschein von 1968 in allen anderen EU-Ländern sowie in Norwegen und der Schweiz

Fahrer können einen IDP am Postschalter erhalten, er kostet £5,50. Um einen IPD zu erhalten, muss man in Groβbritannien oder Nordirland sesshaft sein, einen vollen britischen Führerschein besitzen und mindestens 18 Jahre alt sein.

Wenn ein Fahrer bereits einen IPD hat, kann es sein, dass dieser in einigen Ländern nach dem 28. März 2019 nicht mehr akzeptiert wird. Sie können überprüfen, ob das Land, das Sie besuchen möchten, Ihren Führerschein aus dem Jahr 1926 oder 1949 nach diesem Datum noch akzeptiert. (Die Art des Ausweises steht auf der Vorderseite des Dokuments).

Fahrtenschreiber und CPC-Karte

Fahrer müssen die EU-Bestimmungen zu Fahrstunden und Fahrtenschreibern einhalten, wenn sie einen Lastkraftwagen innerhalb der EU fahren. Britische Fahrer können weiterhin in der EU mit einer in Großbritannien ausgestellten Lizenz Driver CPC arbeiten, wenn sie Fahrzeuge fahren, die von einer ECMT-Erlaubnis abgedeckt sind.

>>> Schauen Sie sich unseren Leitfaden, wie Sie eine ECMT-Genehmigung erhalten, HIER an. <<<

Britische Staatsangehörige, die für EU-Unternehmen arbeiten und in der EU und dem EWR fahren, benötigen ein Driver CPC-Kompetenzzertifikat, das von einem EU- oder EWR-Land ausgestellt wurde. Fahrer können ihren UK Driver CPC gegen einen EU Driver CPC eintauschen. Dazu müssen die Fahrer einen Antrag bei der zuständigen Stelle in einem EU- oder EWR-Land stellen.

Registrierung von Anhängern

Spediteure müssen gewerbliche Anhänger über 750 kg und alle Anhänger über 3.500 kg registrieren, bevor sie durch Länder fahren können, die das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 ratifiziert haben.

Dazu gehören diese Länder in der EU, dem EWR und Europa:

Albanien, Andorra, Armenien, Österreich, Aserbaidschan, Weißrussland, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Kasachstan, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, Serbien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Schweiz, Ukraine.

Anhänger, die grenzüberschreitende Fahrten unternehmen, müssen bei der Driver and Vehicle Licensing Agency (DVLA) angemeldet sein und ein eigenes Kennzeichen (getrennt vom Zugfahrzeug) besitzen. Sie müssen außerdem in der Lage sein, einer ausländischen Behörde auf Verlangen die Zulassungsbescheinigung für den Anhänger vorzulegen.

Die Registrierung erfolgt bei der DVLA und Spediteure müssen den Hersteller, die Fahrgestellnummer, die zulässige Höchstmasse und die Leermasse ihres Anhängers kennen.

Spediteure müssen Anhänger, die in Spanien, Zypern oder Malta verwendet werden, nicht registrieren. Sie müssen jedoch Anhänger anmelden, wenn sie mit ihnen durch eines der oben genannten Länder fahren, um diese Ziele zu erreichen.

Arbeitszeitnachweise und Fahrtenschreiber

Fahrer müssen nach wie vor die EU-Vorschriften zu Fahrerstunden und Fahrtenschreibern befolgen, wenn sie Güterfahrzeuge über 3,5 Tonnen auf internationalen Fahrten fahren. Daran ändert sich nichts.

Fahrer müssen nach wie vor Fahrtenschreiberkarten und alle gesetzlich vorgeschriebenen manuellen Aufzeichnungen für den aktuellen Tag und die vorangegangenen 28 Kalendertage sowie die digitale Chipkarte des Fahrers mit sich führen, falls sie eine besitzen.

Medizinische Unterlagen

In einigen Ländern sind die Fahrer gesetzlich für ihre Ladung verantwortlich, unabhängig davon, ob sie den Inhalt kennen oder nicht.

Die britische Regierung empfiehlt, Fotokopien aller medizinischen, versicherungstechnischen und rechtlichen Dokumente als Backup bei Familie oder Freunden zu hinterlegen, für den Fall, dass sie Kopien außerhalb der normalen Geschäftszeiten Ihres Unternehmens benötigen.

In einigen EU-Staaten und anderen Ländern muss im Fahrzeug Warnausrüstung vorhanden sein, wie z. B. Warnkleidung und Warndreiecke sowie Ersatzglühlampen.

Achtung! Da die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nur bis zum 31. Dezember 2020 gültig ist, sollten Autofahrer unbedingt eine entsprechende Reiseversicherung abschließen.

Kabotage-Dokumente

Fahrer müssen nachweisen können, dass sie sich an die Kabotagevorschriften halten. Sie müssen über Dokumente verfügen, die Folgendes belegen:

  • Name, Adresse und Unterschrift des Absenders und des Transportunternehmers
  • Ort und Datum der Übernahme der Güter und den für die Ablieferung vorgesehenen Ort
  • Name und Anschrift und Unterschrift des internationalen Empfängers mit dem Datum der Ablieferung
  • allgemeine Bezeichnung der Güter, Art der Verpackung, Anzahl der Packstücke und deren besondere Zeichen oder Nummern
  • Bruttomasse der Güter oder anders angegebene Menge
  • Nummernschilder des Kraftfahrzeugs und des Anhängers

 Grünes Licht vom „Check an HGV is ready to cross the border”-Dienst

Spediteure müssen auch den Service „Check an HGV is ready to cross the border” nutzen, um nachzuweisen, dass ein LKW die richtigen EU-Import- und Warendokumente für die von ihm transportierten Waren hat, bevor er die Grenze zwischen GB und der EU überquert.

Zugangsgenehmigung für Kent (Kent Access Permit)

Lkw-Fahrer, die Großbritannien über den Eurotunnel oder den Hafen von Dover verlassen, müssen im Besitz der Kent Access Permit (KAP) sein. Sie wird digital  für Fahrer ausgestellt, die ein „grünes” oder „goldgelbes” Ergebnis vom „Check an HGV is Ready to Cross the Border”-Dienst erhalten.

>> Schauen Sie sich unseren Leitfaden, wie man die Kent Access Permit bekommt, HIER an<<< .

Die Genehmigung ist 24 Stunden lang für eine einzelne Fahrt gültig und muss eingeholt werden, bevor der Fahrer die Grafschaft Kent erreicht.

Foto: Pixabay

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