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Foto: Agnieszka Kulikowska-Wielgus/Trans.INFO

LKW-Fahrverbote im Februar und März

In Ungarn, Slowenien und Liechtenstein werden in den kommenden Wochen Nationalfeiertage begangen. Hier finden Sie die Termine, an denen in diesen Ländern an Feiertagen LKW-Fahrverbote gelten. Darüber hinaus werden in Frankreich bald zusätzliche Winterbeschränkungen in Kraft treten.

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  • 2. Februar
    Liechtenstein (Maria Lichtmesse) von 0:00 bis 24 Uhr. Während des Verbots dürfen keine LKW mit einem zGG von über 3,5 t sowie keine Fahrzeugkombinationen mit einem zGG von über 5 t im Land fahren.
  • 8. Februar
    Slowenien – (Tag der slowenischen Kultur) von 8 bis 22 Uhr. In Slowenien gilt das Verbot für LKW und Fahrzeugkombinationen mit einem zGG von mehr als 7,5 t.
  • 14. März
    Ungarn – von 22 Uhr bis Mitternacht. In Ungarn gilt das Verbot für LKW über 7,5 t. Es umfasst das gesamte Straßen- und Autobahnnetz.
  • 15. März
    Ungarn – (Revolutionsgedenktag) von 0:00 bis 22 Uhr.
  • 19. März
    Liechtenstein – (Heiliger Josef) von 0:00 bis 24 Uhr.

Zusätzliche LKW-Fahrverbote in Frankreich

Das französische Innenministerium hat in diesem Jahr per Erlass vom 20. Dezember 2022 zusätzliche Fahrverbote für LKW über 7,5 t eingeführt. Sie sind für die Monate Februar, März, Juli und August vorgesehen.

Sie werden zwischen 7 und 18 Uhr auf den Straßen des Netzes „Auvergne-Rhône-Alpes” an folgenden Samstagen gelten:

  • 4. Februar,
  • 11. Februar,
  • 18. Februar,
  • 25. Februar,
  • 4. März 2023.

Im Juli und August hingegen gilt die Beschränkung für das gesamte Straßennetz und wird von 7 bis 19 Uhr an folgenden Samstagen gelten:

  • 15. Juli,
  • 22. Juli,
  • 29. Juli,
  • 5. August,
  • 19. August,
  • 26. August 2023.

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