
LKW-Fahrverbote in Europa für Januar
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Lesen Sie hier, an welchen Tagen und in welchen Ländern im Januar LKW-Fahrverbote in Europa gelten.
3. Januar
Kroatien – von 15 bis 23 Uhr. Die Fahrverbote gelten für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t sowie für LKW und Fahrzeuge mit Anhängern von mehr als 14 m Länge.
6. Januar (Drei Heilige Könige)
Österreich – von 0:00 bis 22:00 Uhr. Das Fahrverbot gilt für Sattelschlepper mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, für LKW, Gelenkfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen.
Kroatien – von 14 bis 23 Uhr.
Liechtenstein – aus 0:00 bis 24:00 Uhr. Betroffen sind LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie LKW-Kombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t.
Slowakei – von 0:00 bis 22:00 Uhr. Das Verbot gilt für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t sowie für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit Anhänger oder Sattelauflieger.
Italien – aus 9 bis 22 Uhr. Das Verbot gilt für schwere Nutzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t.
Foto: Trans.INFO