LKW-Fahrverbote in Europa für Januar

Lesezeit 2 Min.

Lesen Sie hier, an welchen Tagen und in welchen Ländern im Januar LKW-Fahrverbote in Europa gelten.

3. Januar

Kroatien – von 15 bis 23 Uhr.  Die Fahrverbote gelten für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t sowie für LKW und Fahrzeuge mit Anhängern von mehr als 14 m Länge.

 

6. Januar (Drei Heilige Könige)

Österreich – von 0:00 bis 22:00 Uhr. Das Fahrverbot gilt für Sattelschlepper mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, für LKW, Gelenkfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen.

Kroatien – von 14 bis 23 Uhr.

Liechtenstein – aus 0:00 bis 24:00 Uhr. Betroffen sind LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie LKW-Kombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t.

Slowakei – von 0:00 bis 22:00 Uhr. Das Verbot gilt für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t sowie für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit Anhänger oder Sattelauflieger.

Italien – aus 9 bis 22 Uhr. Das Verbot gilt für schwere Nutzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t.

Foto: Trans.INFO

Tags