Der Verband Camion Pro e. V. sieht beim aktuellen Mauterstattungsverfahren künstliche bürokratische Hürden und ungerechtfertigte sowie überhöhte Gebühren für die Bearbeitung der Erstattungsanträge und hatte deshalb eine einstweilige Verfügung gegen die staatliche Toll Collect GmbH beantragt.
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Nach Angaben von Camion Pro e.V. hat das Landgericht Berlin auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 26. Februar 2024 dem Antrag von Camion Pro e. V. auf eine einstweilige Verfügung nicht stattgegeben.
In einer Stellungnahme schreibt der Verband, dass die Zurückweisung des Eilantrags nicht bedeute, dass das Gericht die Rechtmäßigkeit des Handelns von Toll Collect bestätige.
Vielmehr meint Camion Pro, dass nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung das Gericht keine Eilbedürftigkeit sehe, die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung notwendig wäre. Die Entscheidungsgründe des Urteils liegen noch nicht vor.
Wir werden diese [A. d. Red. Entscheidung] sorgfältig studieren und dann gemeinsam mit unseren Anwälten entscheiden, ob es im Interesse unserer Mitglieder liegt, weiter gerichtliche Schritte zu beschreiten“, so Andreas Mossyrsch, Vorstand des Berufsverbandes Camion Pro e.V.