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Lkw-Maut in den Niederlanden ab 2026: Strenge Kontrollen und Stilllegung möglich

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In den Niederlanden startet im Juli 2026 eine neue Maut für schwere Nutzfahrzeuge. Von Beginn an sollen die Behörden konsequent kontrollieren: Bußgelder werden nicht nur bei niederländischen Unternehmen durchgesetzt, sondern auch bei Speditionen mit Sitz im Ausland. Fahrzeuge, die mit offenen Forderungen in Verbindung stehen, können gezielt für Kontrollen herausgezogen werden und im Einzelfall so lange stehen bleiben, bis bezahlt ist. Die Vorgaben gelten laut den niederländischen Stellen für inländische wie internationale Betreiber gleichermaßen. Im Fokus steht dabei vor allem die korrekte Entrichtung der Maut. Wer Rückstände hat, muss damit rechnen, angehalten zu werden; bei ausstehenden Beträgen ist auch eine Stilllegung bis zur Begleichung möglich.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Seit Monaten bereitet sich die Branche auf die streckenabhängige Maut vor, die für Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 eingeführt wird. Abgerechnet wird pro gefahrenem Kilometer. Grundlage sind Fahrtdaten, die über eine On-Board-Unit (OBU) erfasst werden.

Die OBU muss während der gesamten Fahrt aktiv sein

Die Aufsicht über das System liegt bei der RDW, der niederländischen Straßenverkehrsbehörde. Sie weist darauf hin, dass die OBU durchgehend eingeschaltet bleiben muss, solange sich das Fahrzeug in den Niederlanden befindet – auch dann, wenn gerade ein Abschnitt befahren wird, auf dem keine Maut erhoben wird.

Für Transportunternehmen bedeutet das konkret:

  • Vertrag mit einem zugelassenen Mautdienstleister abschließen,
  • eine funktionsfähige OBU verwenden,
  • das Gerät mit dem richtigen Kennzeichen verknüpfen,
  • Störungen melden und defekte Geräte innerhalb von drei Stunden ersetzen.

Die RDW warnt außerdem vor einem verbreiteten Irrtum: Ausnahmen oder Befreiungen, die in anderen Ländern gelten, werden nicht automatisch auch in den Niederlanden anerkannt. Wer die niederländischen Anforderungen nicht erfüllt, riskiert dennoch ein Bußgeld.

Bußgelder bis zu 800 Euro

Die Kontrollen starten zeitgleich mit der Maut im Juli 2026. In den ersten sechs Monaten sind niedrigere Bußgeldstufen vorgesehen, ab Beginn 2027 sollen die Beträge jedoch deutlich anziehen.

Am teuersten wird es, wenn ohne Vertrag mit einem Mautdienstleister gefahren wird: Dann sind 800 Euro fällig. Bis Ende 2026 gilt hierfür vorübergehend ein reduzierter Satz von 400 Euro.

Ein ausgeschaltetes, nicht funktionierendes oder einem anderen Lkw zugeordnetes OBU kann ebenfalls sanktioniert werden: Dafür sind 500 Euro vorgesehen – bis Januar 2027 vorübergehend reduziert auf 250 Euro.

Nach niederländischem Recht darf innerhalb von 24 Stunden pro Fahrzeug nur ein Verwaltungsbußgeld verhängt werden. Werden mehrere Verstöße gleichzeitig festgestellt, wird die jeweils höchste einschlägige Sanktion angesetzt.

Kontrollen betreffen auch ausländische Unternehmen

Überprüft werden niederländische wie ausländische Betreiber. Die Einhaltung soll über Mautbrücken mit Kennzeichenerkennung (ANPR) und DSRC-Technik sowie über mobile Kontrolleinheiten überwacht werden.

Kann der Halter nicht ermittelt werden oder bleibt die Zahlung aus, kann das Kennzeichen auf eine spezielle Beobachtungsliste gesetzt werden. In diesem Fall kann das Fahrzeug bei einer Straßenkontrolle durch ILT-Inspektoren gezielt angehalten werden.

Aus einem Dokument des niederländischen Ministeriums für Infrastruktur und Wasserwirtschaft geht hervor, dass der Fahrer das Bußgeld vor Ort begleichen muss. Ist das nicht möglich oder wird die Zahlung verweigert, dürfen die Inspektoren vorübergehende Maßnahmen anordnen – bis hin zur Stilllegung des Fahrzeugs.

Grenzüberschreitender Datenaustausch soll Vollstreckung erleichtern

Die Niederlande setzen zudem auf engere internationale Zusammenarbeit bei der Durchsetzung von Bußgeldern. Bei Unternehmen aus EU-Staaten können die Behörden Halterdaten über ausländische Register mithilfe des EUCARIS-Systems abrufen.

Liegen die Halterdaten vor, sollen Bußgeldbescheide auch an Adressen außerhalb der Niederlande per Post verschickt werden. Nach zwei Zahlungsaufforderungen kann der Vorgang weiter eskaliert werden – oder das Fahrzeug landet auf der Liste für gezielte Straßenkontrollen.

Nach Angaben der Behörden sollen die Regeln für fairere Bedingungen im Wettbewerb sorgen und Mautumgehung im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr eindämmen.

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