Toll Collect. Eine Kontrollbrücke vom Typ Toll Checker 4 auf der Autobahn A3 bei Langenfeld / Rheinland.

LKW-Maut in Deutschland – LPG/CNG/LNG/Diesel mit neuen Regelungen

Die Mautsätze für Lkw wurden korrigiert und gelten rückwirkend ab 28. Oktober 2020. Gleichzeitig wurde auch die Mautbefreiung von erdgasbetriebenen Fahrzeugen neu geregelt.

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Der Mautsatz-Anteil für die Infrastrukturkosten sinkt rückwirkend zum 28. Oktober 2020. Dem gegenüber steigt der Anteil für die Luftverschmutzungskosten. Insgesamt sinken die Mauttarife pro Kilometer in Abhängigkeit der Schadstoffklasse leicht.

Aktuelle Mauttabelle

Quelle: BAG  / * PMK – Partikelminderungsklassen sind Nachrüstungsstandards zur Senkung des Partikelausstoßes / ** zulässiges Gesamtgewicht

Für Fahrten im Zeitraum vom 28. Oktober 2020 bis 30. September 2021 kann weiterhin auf Antrag anteilig Maut erstattet werden. Die Erstattung kann beim BAG ab dem 3. November 2021 online beantragt werden. Hierzu folgen Sie bitte den aktuellen Informationen: HIER.

Mautbefreiung erdgasbetriebener Fahrzeuge neu geregelt

Die Mautbefreiung für erdgasbetriebene Lkw gilt ab 1. Oktober 2021 nur noch für Fahrzeuge, die werkseitig für den Betrieb mit CNG, LNG oder als Zweistoffmotor mit LNG/Diesel ausgeliefert wurden, teilt Toll Collect mit.

Fahrzeuge, die nachträglich umgerüstet wurden bzw. um einen oder mehrere Erdgastanks augestattet wurden, sind ab 1. Oktober 2021 mautpflichtig. Gleiches gilt für erdgasbetriebene Fahrzeuge, die nicht der Schadstoffklasse Euro VI angehören. Der Antrieb mit LPG (Liquefied Petroleum Gas) ist grundsätzlich mautpflichtig.

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