“LKW sind nicht bezüglich des höchstzulässigen Gesamtgewichts überladen, vielmehr ist eine (oder mehrere) Achse überladen”

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8.08.2019

Zu der Pressemeldung des nordrhein-westfälischen Verkehrsministeriums, wonach von den 10.000 LKW, die täglich die Brücke überqueren, rund 75 rechtswidrig überladen in der Wiegeanlage an der A40-Rheinbrücke Neuenkamp abgeleitet werden, hat der VVWL (Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein Westfalen e.V.) jetzt Stellung genommen:

Nach uns vorliegenden Zahlen sind 9 von 10 der abgeleiteten LKW nicht bezüglich des höchstzulässigen Gesamtgewichts überladen, vielmehr ist eine (oder mehrere) Achse überladen, obwohl das höchstzulässige Gewicht nicht überschritten ist. Wir als Logistik-Verband in NRW begrüßen natürlich, dass die Brücke vor beiden Arten der Überladung durch die Schrankenanlage geschützt ist, schließlich ist die Wirtschaft auf die dauerhafte Funktionalität dieser Rheinquerung angewiesen. In der moralischen Bewertung sehen wir jedoch einen wichtigen Unterschied: Eine einzelne Achse wird oftmals schlichtweg durch kleine Ungenauigkeiten überladen, denn die Kalkulation des Masseschwerpunkts des Gutes im Verhältnis zum Lastenverteilplan des Lkw ist schwierig und verlangt genauere technische und physikalische Kenntnisse. So kann paradoxer Weise bei einem nicht überladenen Sattelzug die Antriebsachse überladen werden, indem der Fahrer die hintere Palettenreihe ablädt. Ebenso kann bei einem Stahlcoil eine falsche Platzierung durch den Kranführer eine Achse überladen, ohne dass Fahrer und Logistiker darauf praktischen Einfluss nehmen können. Hier sind alle an der Logistikkette beteiligten gefordert, um für Abhilfe zu sorgen, heißt es in der Pressemeldung des Verbands.

Foto: Trans.INFO

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