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LKW im Wohngebiet. Wo darf man parken und wo gilt ein Parkverbot?

Mit dem LKW darf man nicht überall parken. Doch generell gelten dieselben Parkregeln, wie für PKW, mit einigen zusätzlichen Regelungen, die man beachten sollte.

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Manche Anwohner fühlen sich von parkenden LKW in der Nachbarschaft belästigt, sei es die Optik oder der Lärm, doch in Ausnahmefällen müssen sie die parkenden Laster akzeptieren.

Grob gesagt gelten dieselben Parkregeln für alle Kraftfahrzeuge, man darf also nicht zu nah an Kreuzungen oder Bahnübergängen parken und Verkehrszeichen beispielsweise mit einem Parkverbot müssen beachtet werden. Zusätzlich gilt:

  • Das Parken in Wohngebieten hängt vor allem von der Größe des LKW und der Uhrzeit ab. Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht und Anhänger mit mehr als zwei Tonnen Gesamtgewicht dürfen in reinen Wohngebieten zwischen 22 und 6 Uhr nicht parken.
  • An Sonn- und Feiertagen gilt ein ganztägiges Parkverbot.

Ausnahmen: Allerdings gilt diese Regelung nur für ein regelmäßiges Parken, somit darf der LKW vor der Haustür gelegentlich stehen, aber nicht alle zwei Tage, denn ausnahmsweise soll auch wirklich ausnahmsweise heißen.

  • Untersagt ist das regelmäßige Parken, damit möchte der Gesetzgeber vor allem verhindern, dass Unternehmen Straßen als Stellflächen nutzen.

Diese Regelungen sollen den Anwohnern vor allem vor unnötiger Ruhestörung beim Anfahren oder Einparken ersparen, zudem soll die Abgasbelastung dadurch begrenzt werden. Demgemäß gelten diese Vorschriften auch für Sondergebiete, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten.

Erlaubt ist das Parken von LKW in Industrie- und Gewerbegebieten und in den sogenannten Mischgebieten.

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