Neue EU-Vorschriften für internationalen Versand. Was wird sich ändern?

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Das Europäische Parlament hat im März dieses Jahres die Vorschläge der Europäischen Kommission gebilligt: Paketzustelldienstanbieter, die Dienste im grenzüberschreitenden Online-Handel erbringen, werden verpflichtet sein, der Europäischen Kommission Tarife und Endgebühren zu melden.Die Verordnung soll noch im Mai in Kraft treten.

Die Verordnung über grenzüberschreitende Paketzustelldienste zielt darauf ab, die Transparenz der Gebühren für grenzüberschreitende Dienstleistungen zu stärken.In der Praxis werden die Vorschriften erst ab 2019 angewendet.

Neue Pflichten für Kurier-Unternehmen

Das Projekt verpflichtet alle Anbieter von grenzüberschreitenden Paketzustelldiensten der nationalen Regulierungsbehörde ihres Niederlassungsstaates jährlich am 31. Januar die ab dem 1. Januar geltenden öffentlichen Tariflisten für Briefsendungen, ausgenommen der im Anhang aufgeführten Postsendungen, zu übermitteln.

Spätestens bis Ende Februar übermitteln die nationalen Regulierungsbehörden die öffentlichen Tariflisten der Kommission. Diese muss die Angaben spätestens am 31. März jedes Kalenderjahres auf einer eigenen Webseite veröffentlichen. Die Europäische Kommission sollte auch sicherstellen, dass diese Webseite neutral ist und nicht-kommerziellen Charakter hat.

Was wird sich ändern?

Der Logistikdienstleister GLS hofft, dass die neuen Regelungen den Wettbewerb nicht nur zwischen den Kurierdiensten, sondern auch auf dem EU-Onlinehandel-Markt stärken werden.

Dank den neuen Vorschriften können Kunden und Unternehmer aus der Europäischen Union Angebote schnell und einfach vergleichen und das beste auswählen. Was den Kurierdienstmarkt betrifft, können die neuen Vorschriften tatsächlich die Konkurrenzfähigkeit positiv fördern, andererseits aber auch zum Preiskampf zwischen den Anbietern führen.

Foto:Poczta Polska

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