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Neue Lkw-Maut in den Niederlanden gilt ab Juli 2026 bereits: So vermeiden Sie Bußgelder (FAQ)

Lesezeit 7 Min.

Die Niederlande stellen ihr Mautsystem um: Ab dem 1. Juli 2026 gilt für Lkw und Transporter ein elektronisches, kilometerbasiertes Modell. Die Eurovignette in den Niederlanden ist nicht mehr gültig. Wichtig für internationale Flotten: Die Vorgaben gelten auch für ausländische Unternehmen – damit ebenso für Spediteure aus Polen. Wer ohne gültigen Vertrag mit einem Mautdienstleister unterwegs ist, eine ausgeschaltete oder defekte On-Board-Unit (OBU) nutzt oder ein Gerät verwendet, das einem anderen Fahrzeug zugeordnet ist, riskiert Sanktionen von bis zu 800 Euro. Mit Blick auf den Start des Systems sind die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick – damit Kontrollen nicht zu teuren Überraschungen oder Verzögerungen führen.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Für den Straßengüterverkehr ist es eine der größten Änderungen seit Jahren: Neben neuen Gebühren kommen zusätzliche administrative Pflichten, angepasste Kontrollmechanismen und finanzielle Strafen hinzu. Die Behörden haben bereits angekündigt, ab dem ersten Tag konsequent zu kontrollieren.

So funktioniert die neue Maut – und wo sie gilt

Ab wann startet die kilometerbasierte Maut in den Niederlanden?

Stichtag ist der 1. Juli 2026. Ab diesem Datum ist die Eurovignette in den Niederlanden nicht mehr gültig. Abgerechnet wird ausschließlich nach tatsächlich gefahrenen Kilometern – ähnlich wie in Belgien oder Deutschland.

Welche Straßen sind mautpflichtig?

Die elektronische Maut wird erhoben auf:

  • allen niederländischen Autobahnen,
  • ausgewählten Nationalstraßen (N-Straßen),
  • einigen kommunalen Abschnitten rund um die größten Städte.

Insgesamt soll das mautpflichtige Netz rund 3.000 Kilometer umfassen.

Für die Tourenplanung empfiehlt sich ein frühzeitiger Abgleich der mautpflichtigen Korridore – auch zur besseren Kostenkalkulation.

Welche Fahrzeuge zahlen? Achtung bei der Gewichtseinstufung

Welche Fahrzeuge fallen unter die neue Maut?

Die Kilometergebühr betrifft alle Fahrzeuge der Klassen N2 und N3, deren technisch zulässige Gesamtmasse über 3,5 Tonnen liegt – unabhängig vom Zulassungsland.

Warum auch manche Transporter mit Führerschein Klasse B betroffen sein können

Gerade für Betriebe mit leichteren Fahrzeugen ist dieser Punkt entscheidend. Die niederländische Zulassungsbehörde RDW und der Transportverband TLN weisen darauf hin: Maßgeblich ist die technisch zulässige Gesamtmasse (F1) – nicht eine nachträgliche „Herabstufung“ auf 3,5 Tonnen aus administrativen Gründen.

Heißt konkret: Wurde ein Fahrzeug ab Werk mit einer technischen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen ausgeliefert und später nur formal so angepasst, dass es mit Führerschein Klasse B gefahren werden darf, bleibt es dennoch mautpflichtig.

Betroffen sein können unter anderem:

  • größere Kofferfahrzeuge,
  • Kühltransporter,
  • Fahrzeuge mit Ladebordwand,
  • Umzugsfahrzeuge.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Ausgenommen sind unter anderem:

  • Fahrzeuge mit Händlerkennzeichen oder Tageszulassung,
  • Kraftfahrzeuge mit begrenzter Höchstgeschwindigkeit,
  • Müllfahrzeuge, Kehrmaschinen und Kanalreinigungsfahrzeuge mit vorgeschriebener Aufbaukennzeichnung,
  • emissionsfreie Lieferfahrzeuge bis 4.250 Kilogramm,
  • Sattelzugmaschinen des Typs BE, sofern sie in die Klasse N1 fallen.

Tarife, CO2-Klassen und Änderungen bei Abgaben

Wie wird die Maut berechnet?

Der Kilometerpreis hängt von zwei Faktoren ab:

  • technisch zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeugkombination,
  • CO2-Emissionsklasse.

Vorgesehen sind vier Gewichtsstufen:

  • 3,5 bis 12 Tonnen,
  • 12 bis 18 Tonnen,
  • 18 bis 32 Tonnen,
  • über 32 Tonnen.

Für 2026 wird ein durchschnittlicher Satz von 19,1 Eurocent je Kilometer erwartet.

Beispiele:

  • Euro-6-Fahrzeug über 32 Tonnen: rund 20,1 Eurocent je Kilometer,
  • vergleichbares emissionsfreies Fahrzeug: rund 3,8 Eurocent je Kilometer,
  • Euro-6-Fahrzeug in der Stufe 3,5 bis 12 Tonnen: rund 11 Eurocent je Kilometer.

Wie wird die CO2-Klasse festgelegt?

Nach den veröffentlichten Regeln gilt:

  • Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Juli 2019 werden automatisch der CO2-Klasse 1 zugeordnet,
  • reine Zero-Emission-Fahrzeuge erhalten die CO2-Klasse 5,
  • alle übrigen Fahrzeuge werden anhand der Daten aus Unterlagen wie dem Certificate of Conformity (CoC) und den Fahrzeugpapieren eingestuft.

Wichtiger Punkt: Die CO2-Klasse bleibt nicht dauerhaft gleich

TLN nennt dazu zwei praktische Stolpersteine.

Erstens: Die Emissionsklasse gilt nur sechs Jahre ab dem Datum der Erstzulassung. Danach muss das Fahrzeug neu eingestuft werden.

Zweitens: In den Niederlanden wird mit einem Referenzjahr gearbeitet, das vom 1. Juli bis zum 30. Juni läuft. Dadurch können zwei nahezu identische Fahrzeuge – mit Zulassung im Juni bzw. im Juli desselben Kalenderjahres – unterschiedliche Referenzwerte erhalten.

Wo lässt sich die zugewiesene Emissionsklasse prüfen?

Das lässt sich bereits vor der Einreise in die Niederlande kontrollieren. Die Angaben finden sich im Fahrzeugregister der RDW: dort im Bereich „Motor und Umwelt“ und anschließend unter „Emissionen“.

TLN geht davon aus, dass bei Tausenden Fahrzeugen eine falsche CO2-Klasse hinterlegt sein könnte. Ein Datencheck vor dem Systemstart kann daher sinnvoll sein.

Was ändert sich bei Kfz-Steuer und Eurovignette?

Ab dem 1. Juli 2026 gilt:

  • Die Kfz-Steuer für Lkw bis 12 Tonnen entfällt,
  • für Fahrzeuge über 12 Tonnen wird die Kfz-Steuer vorübergehend bis zum 1. Januar 2027 auf null gesetzt.

Wer eine Jahres-Eurovignette besitzt, die über den 1. Juli 2026 hinaus gültig ist, muss eine Erstattung für den nicht genutzten Zeitraum selbst beantragen. Eine automatische Rückzahlung ist nicht vorgesehen.

Wofür sollen die Mauteinnahmen verwendet werden?

Die Nettoerlöse sollen wieder in den Verkehrssektor zurückfließen – insbesondere in:

Wichtig: Diese Unterstützung erfolgt nicht automatisch; Unternehmen müssen entsprechende Anträge stellen.

OBU-Pflicht und Auswahl des Anbieters

Braucht man eine OBU?

Ja. Das System ist satellitengestützt. Jedes mautpflichtige Fahrzeug benötigt eine aktive On-Board-Unit (OBU), die die gefahrenen Kilometer erfasst.

Die OBU muss während des gesamten Aufenthalts in den Niederlanden eingeschaltet bleiben – auch dann, wenn das Fahrzeug gerade auf nicht mautpflichtigen Strecken unterwegs ist.

Wo wird der notwendige Vertrag abgeschlossen?

Transportunternehmen haben grundsätzlich zwei Wege:

NedLinq

Das ist der vom Staat benannte Anbieter. Er muss jeden Kunden annehmen, die Geräte funktionieren jedoch ausschließlich in den Niederlanden.

EETS-Anbieter

Diese Dienstleister stellen Geräte bereit, die auch in weiteren europäischen Ländern genutzt werden können.

Zu den bereits zugelassenen Anbietern gehören:

  • Telepass,
  • TotalEnergies,
  • Eurowag,
  • Axxes,
  • tolltickets.

Kontrollen und Sanktionen

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

Vorgesehen sind folgende Strafen:

  • 800 Euro ohne gültigen Vertrag mit einem Dienstleister,
  • 500 Euro bei ausgeschalteter OBU,
  • 500 Euro bei defekter OBU,
  • 500 Euro, wenn ein Gerät genutzt wird, das einem anderen Fahrzeug zugeordnet ist.

Übergangsphase: In den ersten sechs Monaten nur halbe Sätze

Vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Januar 2027 gilt eine Übergangsregelung. In diesem Zeitraum werden alle oben genannten Sanktionen automatisch um 50 % reduziert.

Das bedeutet in der Praxis:

  • 400 Euro ohne Vertrag,
  • 250 Euro bei OBU-Verstößen.

Sind mehrere Bußgelder an einem Tag möglich?

Nein. Pro Fahrzeug ist innerhalb von 24 Stunden maximal eine Verwaltungssanktion möglich. Werden bei einer Kontrolle mehrere Verstöße gleichzeitig festgestellt, wird die jeweils höchste Strafe angesetzt.

Wie laufen die Kontrollen ab?

Die Aufsicht liegt bei der RDW, die Kontrollen führt die Human Environment and Transport Inspectorate (ILT) durch.

Zum Einsatz kommen:

  • Kontrollbrücken mit ANPR-Kameras,
  • DSRC-Systeme,
  • mobile Kontrollteams.

Werden auch ausländische Unternehmen sanktioniert?

Ja. Die Regeln gelten für niederländische und ausländische Betreiber gleichermaßen. Über EUCARIS können die Behörden Halterdaten aus nationalen Registern der EU-Mitgliedstaaten abrufen – Bußgelder können daher auch gegenüber Unternehmen außerhalb der Niederlande verhängt werden.

Dürfen Kontrolleure ein Fahrzeug stilllegen?

Ja. Wird ein Fahrzeug ohne die erforderlichen Zahlungen oder mit offenen Forderungen festgestellt, kann das Kennzeichen auf einer speziellen Warnliste landen.

Bei einer Straßenkontrolle kann der Fahrer zur sofortigen Zahlung aufgefordert werden. Ist das nicht möglich oder wird die Zahlung verweigert, dürfen die Kontrolleure vorübergehende Maßnahmen anordnen – bis hin zur Stilllegung des Fahrzeugs, bis der Betrag beglichen ist.

Checkliste: Was Sie vor dem 1. Juli erledigen sollten

Vor dem Start des Systems empfiehlt sich folgende Vorbereitung:

  • CO2-Klasse für jedes Fahrzeug prüfen,
  • Fahrzeugdaten im RDW-Register gegenprüfen,
  • Mautdienstleister auswählen,
  • OBUs bestellen und aktivieren,
  • Auswirkungen auf die eigenen Transportkosten kalkulieren,
  • mögliche Preisanpassungen mit Kunden besprechen.

Wer ohne passenden Vertrag oder mit nicht korrekt funktionierender OBU unterwegs ist, riskiert nicht nur Bußgelder; im Extremfall kann ein Fahrzeug bei einer Kontrolle bis zur Zahlung offener Forderungen festgehalten werden.

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