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Rumänien untersagt das Verladen durch Fahrer – hohe Bußgelder ab Ende Juli

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Rumänien untersagt künftig, Berufskraftfahrer beim Be- oder Entladen einzusetzen. Das neue Gesetz gilt für Straßentransporte mit Fahrzeugen über 12,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und soll ab Ende Juli kontrolliert werden.

Dieser Text wurde mit Unterstützung eines automatischen Übersetzungstools erstellt. Es kann daher zu inhaltlichen und sprachlichen Ungenauigkeiten kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit dem neuen Gesetz (Nr. 100/2026) will Rumänien eine verbreitete Praxis beenden: Umschlagarbeiten werden in vielen Fällen Fahrern übertragen, obwohl sie primär eine Transportleistung erbringen. Die Vorschriften trennen den Transportauftrag ausdrücklich von Tätigkeiten wie Be- und Entladen. Das Gesetz tritt am 24. Juli in Kraft. EU will Briefkastenfirmen eindämmen: Neue Regeln könnten internationale Speditionen treffen.

Be- und Entladen darf nicht vom Fahrer verlangt werden

Nach den neuen Regeln dürfen Verlader, Empfänger, Vermittler sowie deren Beauftragte Fahrer nicht dazu verpflichten, Ladung zu be- oder entladen.

Rumänische Juristen weisen zudem darauf hin, dass „Zwang“ nicht nur als direkte Anweisung zu verstehen ist. Auch indirekter Druck kann darunterfallen – etwa wenn die Herausgabe oder Annahme der Ware vom Entladen abhängig gemacht wird, Transportpapiere zurückgehalten werden, Vertragsstrafen angedroht werden oder betriebliche Abläufe das Entladen faktisch als Aufgabe des Fahrers vorsehen.

Diese Ausnahmen sieht das Gesetz vor

Ganz ohne Ausnahmen kommt die Regelung nicht aus – sie sind jedoch eng gefasst.

Beschäftigte von Transportunternehmen dürfen nur das Entladen übernehmen – und auch das ausschließlich, wenn:

  1. es sich um einen spezialisierten Transport handelt,
  2. die Art des Einsatzes erfordert, dass der Fahrer diese Tätigkeit ausführt,
  3. das Entladen ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder in einem Anhang geregelt ist.

Für selbstständige Fahrer gelten andere Vorgaben: Sie können Be- und Entladen übernehmen, allerdings nur mit schriftlicher Zustimmung und sofern die Anforderungen an Arbeitsschutz und Sicherheit eingehalten werden.

Vertragsklauseln bieten keinen Schutz – sie sind unwirksam

Ein häufiges Umgehungsinstrument wird im Gesetz ausdrücklich adressiert: Pflichten zum Be- oder Entladen werden teils in Transportverträge oder Aufträge aufgenommen.

Solche Klauseln erklärt das Gesetz – abgesehen von den ausdrücklich zulässigen Fällen – kraft Gesetzes für nichtig, wenn sie Fahrer zum Be- oder Entladen verpflichten sollen.

Wie das Rechtsportal JURIDICE.ro in einer Analyse betont, müssen betroffene Unternehmen entsprechende Passagen nicht erst gerichtlich aufheben lassen: Sie entfalten automatisch keine Rechtswirkung.

Bußgelder bis zu 20.000 Lei

Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen.

Bußgelder von 5.000 bis 20.000 Lei gelten für Verlader, Empfänger oder Vermittler, die Fahrer zum Be- oder Entladen veranlassen oder dazu verpflichten.

Frachtführer müssen mit 10.000 bis 20.000 Lei rechnen, wenn sie in Verträgen Pflichten zum Be- oder Entladen festschreiben, die im Widerspruch zum Gesetz stehen.

Kontrolliert wird die Einhaltung von der rumänischen Arbeitsinspektion sowie von ISCTR, der nationalen Straßenverkehrs- und Transportinspektion.

Rumänien orientiert sich an Spanien und Portugal

Mit der Regelung reiht sich Rumänien in eine Entwicklung ein, die es in anderen Ländern bereits gibt.

Portugal hat vergleichbare Vorgaben seit 2021. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für Be- und Entladen dort beim Verlader oder Empfänger, die entsprechend geschultes Personal einsetzen müssen. Fahrer dürfen nur in klar definierten Fällen mitwirken, etwa bei Umzügen, bestimmten Distributionstätigkeiten und einzelnen Spezialtransporten. Zusätzlich begrenzt Portugal die Wartezeit beim Be- oder Entladen auf zwei Stunden; bei Verstößen sind Strafen von bis zu 15.000 Euro möglich.

In Spanien gilt das Verbot der Fahrer-Beteiligung am Be- und Entladen seit September 2022 und betrifft in der Regel Transporte mit Fahrzeugen über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Beim ersten Verstoß drohen Unternehmen 4.001 bis 6.000 Euro; wird innerhalb von 12 Monaten erneut dagegen verstoßen, kann die Strafe auf bis zu 18.000 Euro steigen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Lebendtiertransporte, Umzüge, bestimmte Kurier-Sendungen sowie Einsätze mit Tank- und Kippfahrzeugen.

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