Konkret geht es um drei Bereiche: die Innenstadt sowie die Zonen Heijendaal und Hof van Holland. Betroffen sind gewerblich genutzte Transporter und Lastwagen, die die Einfahrvorgaben nicht erfüllen und keine gültige Ausnahme vorweisen können. Nach Darstellung der Kommune richten sich die Regeln an Lieferfahrzeuge und Lkw im Wirtschaftsverkehr; langfristig soll der Zugang auf Fahrzeuge ohne Emissionen begrenzt werden.
Bußgelder offenbar ohne finale Freigabe ausgelöst
Wie lokale Medien berichten, wurden über mehrere Monate hinweg Bußgelder auf Basis automatisierter Kameratreffer verschickt. Problematisch ist dabei: Für diese Form der automatisierten Kontrolle soll Nijmegen die erforderliche offizielle Erlaubnis zu diesem Zeitpunkt noch nicht gehabt haben.
Damit könnten Hunderte Bescheide möglicherweise ohne ausreichende Rechtsgrundlage für die kamerabasierte Durchsetzung erstellt worden sein. Nachdem der Vorgang öffentlich wurde, reagierten auch Kommunalpolitiker.
Wie viele Fälle genau betroffen sind und welche Gesamtsumme im Raum steht, ist bislang offiziell nicht abschließend beziffert.
Erstattung soll automatisch laufen
Aus der lokalen Politik kommt die Forderung, zu Unrecht verhängte Bußgelder zu annullieren und die Beträge zurückzuzahlen. Das soll demnach auch für Fälle gelten, in denen Betroffene damals keinen Einspruch eingelegt haben.
Da die Bescheide aus dem städtischen Kamerasystem hervorgegangen sind, müsste Nijmegen die betroffenen Kennzeichen grundsätzlich nachvollziehen können. Unternehmen sollen nicht selbst nachweisen müssen, dass ihr Bußgeld in den Zeitraum fiel, in dem die notwendige Genehmigung noch fehlte.
Offen ist zudem, wie mit weiteren Kosten umgegangen wird – etwa Verwaltungsgebühren, erhöhte Beträge oder Aufwendungen, die im Zuge von Einspruchsverfahren entstanden sind.
Drei Zonen – Fokus auf gewerblichen Verkehr
Nijmegen hat drei Null-Emissionszonen ausgewiesen: Innenstadt, Heijendaal und Hof van Holland. Im Fokus stehen nicht privat genutzte Pkw, sondern Transporter und Lkw im Einsatz von Unternehmen.
Für bestimmte Fahrzeuge gelten Übergangsregeln oder Ausnahmen; außerdem besteht die Möglichkeit, eine individuelle Einfahrgenehmigung zu beantragen. Die Stadt stellt Unternehmen dafür auch ein Prüftool zur Verfügung, mit dem sich Kennzeichen abgleichen lassen, sowie ein Verfahren für entsprechende Anträge.
Die Höhe der Sanktionen hängt vom Fahrzeugtyp ab. Der Branchenverband evofenedex nennt für die Niederlande ein Bußgeld von 120 Euro für einen Transporter und 300 Euro für einen Lkw – zuzüglich möglicher Verwaltungskosten. In einem anderen Kontext stehen Unternehmen ebenfalls vor neuen Vorgaben in den Niederlanden – etwa bei der neuen Lkw-Maut in den Niederlanden.
Automatisierte Kontrollen brauchen eine saubere Rechtsgrundlage
Null-Emissionszonen werden häufig mit Kameras überwacht, die Kennzeichen automatisch erfassen. Anschließend wird geprüft, ob das jeweilige Fahrzeug die Anforderungen erfüllt oder eine hinterlegte Ausnahme vorliegt.
Das ermöglicht Kontrollen in großem Umfang ohne Personal vor Ort – zugleich sinkt die Chance, Fehler frühzeitig zu erkennen, bevor ein Bescheid versandt wird. Wenn die Einführung eines solchen Systems formal nicht vollständig korrekt abgeschlossen ist, kann das schnell eine große Zahl von Unternehmen betreffen.
Der Fall Nijmegen zeigt: Es reichen nicht nur Kameras, Beschilderung und eine Datenbank mit berechtigten Fahrzeugen. Entscheidend ist auch die vollständige formale Autorisierung, um Daten zu verarbeiten und Bußgelder rechtssicher zu verhängen. Vor diesem Hintergrund gewinnt auch der Bürokratieabbau im Verkehr an Bedeutung.
Viele Details sind weiter offen
Noch fehlen Antworten auf zentrale Fragen: Wie viele Fahrer tatsächlich zu Unrecht belangt wurden, welcher Zeitraum genau betroffen ist und wie viel Geld bereits eingezogen wurde.
Unklar ist außerdem, wann der Stadt das Fehlen der Genehmigung auffiel – und ob die automatisierten Kontrollen danach sofort gestoppt wurden. Für Unternehmen ist vor allem entscheidend, ob Rückzahlungen automatisch erfolgen oder erst nach einem Einspruch. Auch bei anderen Regeländerungen für den Straßengüterverkehr – etwa wenn Österreich nachts testweise das Tempo für Lkw lockert – ist eine klare, rechtssichere Umsetzung zentral.
Bis die Stadt eine offizielle Erklärung liefert, sollten Frachtführer, die eine Geldbuße für die Einfahrt in eine der Zonen von Nijmegen erhalten haben, den Bescheid, den Zahlungsnachweis und jede weitere Korrespondenz im Zusammenhang mit der Strafe aufbewahren.









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