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Neue Mautgebühren für LKW in Europa ab 2024 [Update]

Das Jahr 2024 wird in vielen EU-Staaten Änderungen bei den Mautsystemen und Erhöhungen der Mautsätze mit sich bringen. Österreich wird eine zusätzliche Mautkomponente einführen und Deutschland wird eine niedrigere Gewichtsklasse in die Maut einbeziehen. Allerdings ist dies nicht das Ende der Neuerungen.

Lesezeit 18 Min.

[Update 03. Januar 2024, 15:30 – Hinzugekommen sind neue Mattraife für die Länder Spanien und weitere Änderungen hinsichtlich der Mauttarife in Ungarn.]

[Update 02. Januar 2024, 11:30 – Hinzugekommen sind neue Mattraife für die Länder Polen und Italien.]

Bis März 2024 müssen alle EU-Mitgliedstaaten die Eurovignetten-Richtlinie (2022/362) in nationales Recht umsetzen, die eine Reihe von Änderungen an den Straßenmautsystemen vorsieht. Ziel der Verordnung ist es unter anderem, das seit Jahren von Brüssel forcierte Verursacherprinzip umzusetzen.

Die Eurovignetten-Richtlinie der EU (2022/362) verpflichtet alle Länder, ihre nationalen Mautgebühren bis zum 25. März 2024 zu aktualisieren, was in den meisten EU-Ländern zweifellos zu einer spürbaren Erhöhung der bestehenden Mautgebühren führen wird. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 25. März 2024 Zeit, neue Berechnungsmethoden für die Straßenbenutzungsgebühren einzuführen, die den CO2-Emissionen Rechnung tragen. Deutschland war das erste Land, das am 1. Dezember 2023 die entsprechenden Änderungen eingeführt hat. Weitere Mitgliedsstaaten haben bereits Änderungen für 2024 angekündigt.

Belgien

Zum Jahreswechsel erhöht die belgische Region Wallonien wie jedes Jahr die Mautsätze. Die durchschnittliche Anpassung des Index für Januar 2024 beträgt +4,08 Prozent – meldet Sofico, der Betreiber des Mautsystems.

Übersicht der neuen Tarife in Wallonien
Die neuen Tarife treten am 1. Januar 2024 in Kraft – Tarife ohne MwSt. (€/km)

Euro 0 Euro 1 Euro 2 Euro 3 Euro 4 Euro 5 Euro 6
3,5-12 t. 0,108 0,108 0,108 0,108 0,080 0,066 0,054
12-35 t. 0,210 0,210 0,210 0,210 0,182 0,168 0,156
>32t. 0,240 0,240 0,240 0,240 0,212 0,198 0,186

Am 1. Juli 2024 wird die jährliche Indexierung der Steuersätze in Flandern und Brüssel in Kraft treten.

Quelle: Viapass

Eine wesentliche Änderung des belgischen Mautsystems ist die Ausweitung der Maut auf weitere 686 Straßenkilometer in Flandern zum 1. Januar 2024. Dies bedeutet eine Ausweitung des mautpflichtigen Straßennetzes um 30 Prozent. Die Ausweitung betrifft vor allem die Regionen Limburg, Kempen und das Gebiet zwischen Gent und der Küste.

Quelle: Viapass [Straßen, die ab dem 1. Januar 2024 dem Mautsystem unterliegen, sind in einem kräftigen Rosa/Amaranth markiert].

Für emissionsfreie Fahrzeuge (ZEV) gilt in Flandern jedoch ein Null-Mautsatz. Allerdings müssen sie mit einer On-Board-Mauteinheit (OBU) ausgestattet sein. In Brüssel und Wallonien hingegen werden ZEVs weiterhin in die Emissionsklasse EURO VI eingestuft.

Darüber hinaus weist der Mautsystembetreiber darauf hin, dass es ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich sein wird, das TriBoxAir-Bordgerät des Dienstleisters Eurotoll auf belgischen Straßen zu nutzen. Der Dienstleister Eurotoll hat bereits seine Kunden informiert. Diejenigen Kunden dieses Unternehmens, die die Mitteilung noch nicht erhalten oder ihr TriBoxAir noch nicht ersetzt haben, werden gebeten, sich an Eurotoll zu wenden.

Deutschland

Obwohl die Mautsätze zum 1. Dezember 2023 deutlich angehoben wurden, sind die Änderungen im deutschen Mautsystem damit noch nicht abgeschlossen. Ab dem 1. Januar 2024 werden CNG- und LNG-LKW mautpflichtig sein. Nur Elektro-LKW und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge werden in Deutschland (bis Ende 2025) von der Maut befreit sein.

Darüber hinaus wird die Maut in Deutschland ab dem 1. Juli 2024 auf LKW über 3,5 t ausgeweitet (derzeit sind Fahrzeuge über 7,5 t mautpflichtig). Darüber hinaus wird der CO2-Satz ab dem 1. Januar von 30 Euro pro Tonne auf 45 Euro erhöht.

Frankreich

Am 1. Februar 2024 werden die Mautbetreiber in Frankreich ihre Tarife jährlich indexieren. In den Folgejahren werden die Erhöhungen deutlich höher ausfallen: Ab Februar 2025 werden die Tarife um 5 bis 6 Prozent und ab Februar 2026 um bis zu 10 Prozent steigen.

Die Veränderungen auf den französischen Straßen betreffen nicht nur die Tarife, sondern auch die Art und Weise der Mauterhebung, die sich in einem Wandel befindet. Nach und nach werden die traditionellen Kassen verschwinden und einem „Free-Flow”-System Platz machen. Kameras zeichnen die Fahrzeuge auf, die die Mautstellen passieren, und LKW-Fahrer, die nicht im Besitz einer elektronischen Mautkarte sind, die eine automatische Abbuchung der Mautgebühren ermöglicht, erhalten eine schriftliche Mahnung zusammen mit einer Strafgebühr.

Das System ist derzeit auf der Autobahn A4 in Richtung Metz an der Auf- und Abfahrt der Autobahn Boulay sowie auf der Autobahn A79 in der Region Auvergne-Rhône-Alpes in Betrieb.

In den kommenden Jahren sind weitere Erweiterungen geplant, darunter die Einführung des Free-Flow-Systems auf anderen Autobahnen wie der A13 in der Normandie und der A14 nordwestlich von Paris im Jahr 2024.

Italien

Gemäß einem Beschluss der italienischen Regierung werden die Mautgebühren auf italienischen Autobahnen am 1. Januar 2024 erhöht. Die Tarife wurden um 2,3 Prozent angehoben, was der Inflationsrate der Nadef entspricht.

Litauen

Ab 2024 werden die Gebühren für die Benutzung der litauischen Straßen am stärksten für LKW und Busse steigen. Der jährliche Höchstsatz für die am wenigsten umweltfreundlichen Fahrzeuge wird fast 3.100 Euro betragen, viermal mehr als bisher.

Überblick über die neuen Mauttarife (Alle Beträge sind in Euro angegeben)

Fahrzeuge bis zu 3,5 t  zGG

Emissionsklasse Nicht mehr als drei Achsen Nicht weniger als vier Achsen
Jahr  Monat Woche Tag Jahr  Monat Woche Tag
Euro 0 810 75 38 16 1305 120 60 26
Euro 1 704 65 33 14 1129 104 52 23
Euro 2 609 56 28 12 981 90 45 19
Euro 3 530 49 25 10 849 78 39 17
Euro 4 461 43 22 9 739 68 34 15
Euro 5 401 37 19 8 642 59 30 13
Euro 6  365 34 17 7 584 54 27 12

Fahrzeuge bis zu 12 t zGG

Emissionsklasse Nicht mehr als drei Achsen Nicht weniger als vier Achsen
Jahr  Monat Woche Tag Jahr  Monat Woche Tag
Euro 0 1382 137 67 29 3053 305 153 51
Euro 1 1201 120 59 26 2643 264 132 45
Euro 2 1039 103 51 22 2295 229 115 38
Euro 3 904 90 44 19 1987 198 99 34
Euro 4 834 79 40 16 1447 137 69 29
Euro 5 726 69 35 14 1258 119 59 25
Euro 6  660 62 31 12 1144 108 54 23

Fahrzeuge über 12 t zGG

Emissionsklasse Nicht mehr als drei Achsen Nicht weniger als vier Achsen
Jahr  Monat Woche Tag Jahr  Monat Woche Tag
Euro 0 1801 179 91 29 3053 305 153 51
Euro 1 1566 157 79 26 2643 264 132 45
Euro 2 1355 135 68 22 2295 229 115 38
Euro 3 1178 118 60 19 1987 198 99 34
Euro 4 1047 105 52 16 1677 175 86 29
Euro 5 911 91 46 14 1457 152 75 25
Euro 6  828 83 41 13 1325 138 68 23

Ab 2024 werden auch die Gebühren für übergroße Fahrzeuge und LKW mit überhöhter Achslast steigen.

Maße

Übergröße, cm Betrag der Gebühren, Euro
Höhe Breite Länge einmalige Gebühr, 10 km monatlich pro Jahr
10-20 1,44 168 844
11-30 21-60 101-300 1,76 206 1031
31-50 61-100 301-500 2,05 246 1245
101–145* 501–750* 2,40

Maße* Auf Autobahnen und Nationalstraßen der Kategorie I mit einem Fahrstreifen

Achslast

Überschreitung der maximal zulässigen Achslast, Tonnen Betrag der Gebühren, Euro
einmalige Gebühr, 10 km monatlich
0,6-1,0 0,69 121
1,1-1,5 1,39 243
1,6-2,0 2,08 364
2,1-3,0 3,66 641
3,1-4,0 5,90 1033
4,1-5,0 8,34
5,1-6,0 10,42
6,1-7,0 12,51
7,1–8,0 einschließlich 15,98

Auch für Lastkraftwagen mit oder ohne Ladung, die das zulässige Höchstgewicht für Lastkraftwagen auf der Straße überschreiten, und für Fahrzeuge über 40 Tonnen wurden die Gebühren geändert.

Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 40 Tonnen

Überschreitung des zulässigen Höchstgewichts, Tonnen Betrag der Gebühren, Euro
Höhe der einmaligen Gebühr pro überschrittene Tonne, pro 10 km monatlich* pro Jahr*
1,0–20,0 1,15 144 1152
21,0–40,0 1,33
> 40 1,73

* Gilt für Fahrzeuge mit sechs oder mehr Achsen, die aus einer Zugmaschine und einem Anhänger/Sattelanhänger mit mindestens fünf Achsen bestehen, deren Achslast die zulässige Achslast nicht übersteigt und deren Masse größer als die zulässige Gesamtmasse, aber nicht größer als 48 Tonnen ist.

Polen

Die Mautsätze auf mautpflichtigen Straßenabschnitten für schwere Fahrzeuge wurden zu Jahresbeginn erhöht.
Diese Mautsätze gelten ab dem 1. Januar 2024. Nationalstraßen der Klassen A und S (Autobahnen und Schnellstraßen) oder Abschnitte davon, auf denen eine Mautgebühr erhoben wird:

Fahrzeugklasse Mauttarif für die Fahrt auf einem Kilometer einer Nationalstraße (in polnischen Zloty PLN)
EURO-Fahrzeugklassen nach Emissionsgrenzwerten
max. EURO 2 EURO 3 EURO 4 min. EURO 5
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht* von mehr als 3,5 t und weniger als 12 t 0,55  0,48 0,39 0,28
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht* von 12 t oder mehr 0,73 0,63 0,51 0,38

*Das zulässige Gesamtgewicht einschließlich des zulässigen Gesamtgewichts des Anhängers (Sattelaufliegers).

Nationalstraßen der Klassen GP und G (Schnellstraßen und Fernstraßen) oder Abschnitte davon, auf denen eine Mautgebühr erhoben wird:

Fahrzeugklasse Mauttarif für die Fahrt auf einem Kilometer einer Nationalstraße (in polnischen Zloty PLN)
EURO-Fahrzeugklassen nach Emissionsgrenzwerten
max. EURO 2 EURO 3 EURO 4 min. EURO 5
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht* von mehr als 3,5 t und weniger als 12 t 0,45  0,39 0,31 0,23
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht* von 12 t oder mehr 0,57 0,51 0,41 0,29

Spanien

Am 1. Januar hat das spanische Verkehrsministerium die Mautgebühren auf elf Autobahnen um 5 bis 6,65 Prozent erhöht.
Es handelt sich um folgende Straßen: AP-51, AP-61, AP-6, AP-53, AP-66, AP-7 Alicante-Cartagena, AP-7 Málaga-Guadiaro, AP-68 und AP-71, AP-9 und AP-46.

Die Gebühren werden wie folgt erhöht:
– auf AP-9 um 6,55 Prozent,
– auf AP-6, AP-51 und AP-61 um 5,07 Prozent,
– auf den Linien AP-46 und AP-7 Alicante-Cartagena um 6,65 Prozent,
– auf AP-53, AP-7 Málaga-Guadiaro und AP-71 um 5,07 Prozent,
– auf der AP-66 um 5 Prozent,
– auf der AP-68 um 5,12 Prozent.

Tschechische Republik

In der Tschechischen Republik müssen die Mauttarife seit dem 1. März gemäß einer EU-Richtlinie die Emissionsklasse (CO2) des Fahrzeugs berücksichtigen.

Für umweltfreundlichere Fahrzeuge wird ein niedrigerer Tarif für die so genannte vierte Komponente der Straßenbenutzungsgebühr gelten. Dies bedeutet eine Erstattung der Kosten, die durch die Produktion von CO2 während des Betriebs des Fahrzeugs entstehen”, berichtet das Verkehrsministerium der Tschechischen Republik.

In der Praxis werden die tschechischen Tarife um 10 bis 15 Prozent steigen. Spediteure aus dem Nachbarland warnen davor, dass die Transportleistungen teurer werden und auch die Endverbraucher von der Preiserhöhung betroffen sein werden.

Ungarn

Ab dem 1. Januar 2024 werden die Straßenbenutzungsgebühren in Ungarn aufgrund der Einführung der so genannten „Gebühr für externe Kosten”, die in der Eurovignetten-Richtlinie der EU vorgeschrieben ist, steigen. Diese Gebühr ist ein Bestandteil der Straßenbenutzungsgebühr, mit der die Kosten im Zusammenhang mit Luftverschmutzung, Lärm und Kohlendioxidemissionen des Verkehrs gedeckt werden sollen.

Die Berechnung der Gebühr für externe Kosten ist komplex, und derzeit können detaillierte Sätze nur für einzelne Abschnitte ermittelt werden. Die ungarische Mautdirektion (NÚSZ Zrt.) hat einen Mautrechner konzipiert, mit dem nach Eingabe der relevanten Daten die genaue Höhe der Maut geschätzt werden kann.

Der Mautrechner, der in englischer und ungarischer Sprache verfügbar ist, kann direkt auf der Website des Mautsystembetreibers hu-go.hu aufgerufen werden.

Ab dem 1. Januar 2024 wird die ungarische Straßenbenutzungsgebühr aus drei Hauptkomponenten bestehen:

  • einer Infrastrukturgebühr,
  • einer Gebühr für externe Kosten der Luftverschmutzung und Lärmbelästigung,
  • eine Gebühr für externe Kosten der Kohlendioxidemissionen.

Die Gebühren für externe Kosten werden per Dekret in Eurocent festgelegt, was zu jährlichen Änderungen führt, auch wenn die Regierung das Gebührendekret nicht ändert. Als Wechselkurs wird der Kurs des ersten Arbeitstages im Oktober des Vorjahres (389,50 Forint) verwendet.

Die Infrastrukturabgabe wird auf herkömmliche Weise berechnet, wobei die Anzahl der Achsen, die Schadstoffklasse und die Tatsache berücksichtigt werden, ob das Fahrzeug auf einer Hauptstraße oder einer Schnellstraße verkehrt. Außerdem wird es eine neue Kategorie J5 für 5-Achs-Fahrzeuge geben.

Eine weitere Änderung des ungarischen Mautsystems ab dem 1. Januar dieses Jahres betrifft bestehende vorausbezahlte Kontonummern (EF), berichtet die Organisation der ungarischen Spediteure MKFE. Die Guthaben bestehender vorausbezahlter Girokonten und Fahrzeug-OBUs werden auf neue Konten übertragen.

Damit die Verkehrsteilnehmer ihre Guthaben aufladen können, ist es äußerst wichtig, dass sie beim Aufladen ihre neue, gute Prepaid-Kontonummer angeben”, erklärt MKFE.

Österreich

Mit der Novellierung des Mautgesetzes und des ASFINAG-Vollmachtsgesetzes hat Österreich die EU-Richtlinie zum 1. Januar 2024 umgesetzt.

Das bedeutet, dass für Fahrzeuge mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen eine kilometerabhängige Gebühr, die über elektronische Systeme erhoben wird, neu geregelt wird. Dabei werden nicht nur die infrastruktur- und verkehrsbedingten Kosten berücksichtigt, die durch Luftverschmutzung und Lärm entstehen, sondern auch die Kosten, die durch CO2-Emissionen entstehen. Das neue Preissystem wird von 2024 bis 2026 schrittweise eingeführt, wobei die jährliche Erhöhung der Wegekosten im Jahr 2024 ausgesetzt wird. „Dies wurde vereinbart, um die Unternehmen zu entlasten” – begründet das Parlament.

Die Autobahndirektion Österreichs (ASFINAG) hat bereits im Oktober 2023 einen speziellen Emissionsklassen-Rechner online gestellt, mit dessen Hilfe die Spediteure überprüfen können, in welche Klasse ihr Fahrzeug fällt. Die Klasse bestimmt dann die Höhe der CO2-Abgabe.

Insgesamt gibt es fünf CO2-Emissionsklassen, wobei die Klasse 5 für Nullemissionsfahrzeuge und die Klasse 1 für alle Fahrzeuge gilt, die die Anforderungen der anderen Emissionsklassen aufgrund der CO2-Anforderungen nicht erfüllen.

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