Mit einer Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes und des Asfinag-Gesetzes setzt Österreich die neue Wegekostenrichtlinie zum 1. Janaur 2024 um. Damit wird für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse, die fahrleistungsabhängige Maut, die über elektronische Systeme eingehoben wird, neu geregelt.
Künftig werden nicht nur Infrastrukturkosten und verkehrsbedingte Kosten durch Luftverschmutzung und Lärmbelastung einbezogen, sondern auch die durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten mitberücksichtigt. auf die Lkw-Maut.
Mehr zum neuen Preissystem in Österreich: Österreich: CO2-Ausstoß wird in LKW-Maut eingerechnet
Der Mautdienstleister hat zur Ermittlung der entsprechenden Emissionsklasse ein Tool online gestellt. Sollten Sie Zweifel an der CO2-Emissionsklasse Ihres Fahrzeugs haben, können Sie auf den CO2-Emissionsrechner der Asfinag zurückgreifen. Hier geht es zum Rechner: CO₂-Emissionsklassenfinder
Auch Toll Collect stellt einen CO2-Rechner zur Verfügung mehr dazu in unserem Artikel zur LKW-Maut: Wie ermittelt man die CO2-Klasse des Fahrzeugs?
Änderung bei den Gewichtsklassen beachten
Ab dem 1. Dezember 2023 ist nicht mehr das zulässige Gesamtgewicht (zGG) entscheidend für die Zuordnung der Gewichtsklasse, sondern die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) der Zugmaschine und gegebenenfalls des Anhängers die im Fahrzeugschein im Feld F.1 angegeben ist.
Infolgedessen, kann es dazu kommen, dass Fahrzeuge in eine höhere Gewichtsklasse fallen können und damit einen höheren Mautsatz bezahlen oder mautpflichtig werden, mahnt Toll Collect auf seiner Webseite.
Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Artikel: LKW-Maut könnte höher ausfallen, wegen Änderung bei den Gewichtsklassen