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Foto: DARS

Neue Parkobergrenze für LKW. Ein weiteres Land mit einer 25 Stunden Parkdauer

Die slowenische Regierung hat neulich neue Regelungen betreffend der Parkerlaubnis von Lkw und Bussen auf Raststätten in Slowenien erlassen. Die Straßenverkehrsbehörde DARS wird entsprechende Schilder aufstellen, auf denen die Parkdauer angegeben sein wird. Lkw und Busse über 3,5 t dürfen künftig maximal 25 Stunden lang parken.

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Nach 25 Stunden Parkdauer muss der Lkw- oder Busfahrer den Parkplatz verlassen, ansonsten droht ihm ein saftiges Bußgeld.

Wir wollen sicherstellen, dass Bus- und Lkw-Fahrer die Ruhepausen bekommen, die sie brauchen, um ihren Beruf sicher und gesund ausüben zu können. Die Anzahl der Parkplätze auf Autobahnparkplätzen ist begrenzt, daher sollten sie nicht unnötig belegt werden”, heißt es auf der Website von DARS.

Die neue Straßenverkehrsordnung sieht Ausnahmen vor, in denen eine längere Parkdauer möglich ist, in Fällen von Fahrverboten. Wenn der Lkw-Verkehr durch ein Verbot eingeschränkt oder verboten wird, darf die Parkdauer von 25 Stunden überschritten werden. Natürlich nur, bis zum Zeitpunkt, bis das Fahrverbot wieder aufgehoben wird.

Um die Parkzeitbeschränkung wirksam durchsetzen zu können, haben die slowenischen Behörden auch die Verpflichtung eingeführt, eine Parkscheibe mitzuführen. Die Parkscheibe sollte gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht sein. Falls man keine mit sich führt, sollte der Fahrer von Innen an der Windschutzscheibe die Ankunftszeit und das Datum sichtbar anbringen (Musterbeispiel von DARS: 17.18, 25.11.2021).

Für die Nichteinhaltung der neuen Vorschriften droht ein Bußgeld in Höhe von:

  • 300 Euro für den Fahrer,
  • 1000 Euro für den Unternehmer,
  • 300 Euro für die Person, die für das Verkehrsmanagement des Transportunternehmens zuständig ist.

Zusätzlich wird ein Bußgeld von 150 Euro fällig, wenn das Ankunftsdatum nicht am Fenster angezeigt wird.

Die slowenischen Beamten verteilen derzeit Flugblätter auf Parkplätzen, um die Lkw-Fahrer über die neuen Vorschriften zu informieren. Und an Autobahnraststätten mit angebrachten Parkverbotsschildern werden bereits Bußgelder verhängt.

Die Einhaltung der neuen Vorschriften wird von der Straßenverkehrsbehörde DARS Cestninski Nadzor durchgeführt.

Dänemark seit Jahren mit 25 Std. Parkobergrenze

Seit 2018 gilt in Dänemark die Regelung, wo Kraftfahrer ihre Fahrzeuge auf Parkplätzen und an Gaststätten entlang der Autobahn für nicht mehr als 25 Stunden abstellen dürfen. In der Praxis bedeutet das, dass es nicht möglich ist auf den Straßen in Dänemark eine 45-stündige Ruhezeit einzuhalten. Der Grund für die Einführung der Parkobergrenze war jedoch ein anderer als in Slowenien. In Dänemark wollte man die Übernachtung an den Straßen vermeiden. Zuständig für die Kontrollen in Dänemark ist die dänische Polizei.

Doch die EU-Komission ist dagegen und leitete daher im Juni d. J. ein Vertragsverletzungsverfahren ein und fordert Dänemark damit auf, die 25-Stunden-Begrenzung aufzuheben.

Zusammenarbeit: Bartosz Wawryszuk

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