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Bald keine 25 Stunden Parkzeitbegrenzung mehr in Dänemark

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Die Europäische Kommission verklagt Dänemark wegen seiner 25-Stunden-Begrenzung für das Parken von Lkw vor dem Gerichtshof. Da das Land seine Beschränkungen für das Parken von Lkw nicht aufgehoben hat.

Am Mittwoch teilte die Europäische Kommission mit, dass eine Klage beim Europäischen Gerichtshof EuGH eingereicht werde. Dänemark hat den Zeitraum, während dessen Lkw auf öffentlichen Rastplätzen parken dürfen, auf höchstens 25 Stunden im Juli 2018 begrenzt. Die dänische Maßnahme schränkt den durch die EU-Straßenverkehrsvorschriften garantierten freien Dienstleistungsverkehr dadurch ein.

Das Limit erschwert ausländischen Transporteuren die Arbeit in Dänemark

Die ausländischen Unternehmen haben keine Betriebsstätte in Dänemark, somit benötigen sie Parkplätze, um ihre Tätigkeit ausüben. Und den EU-Verpflichtungen in Bezug auf die Lenk- und Ruhezeiten nachkommen zu können, so die Kommission.

Die Kommission ist der Meinung, dass die Begründung für die Einführung dieser Begrenzung, wie die „Gewährleistung geordneter Verhältnisse auf Rastplätzen“ oder die „Bekämpfung unzulässigen und gefährlichen Parkens“, auch mit anderen Mitteln erreicht werden können, ohne dass es ähnliche nachteilige Auswirkungen gäbe.

Sie leitete daher ein Vertragsverletzungsverfahren ein und forderte Dänemark auf, seine 25-Stunden-Begrenzung aufzuheben.

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