TransInfo

Neues, pflichtiges Dokument für Trucker, die Italien befahren. LKW-Fahrverbote auf Landesstraßen in Katalonien ausgesetzt. Gelockerte LKW-Fahrverbote in Österreich verlängert

Lesezeit 4 Min.

Wer für ein Transportunternehmen fährt, dessen Sitz sich außerhalb Italiens befindet, ist verpflichtet, eine Eigenerklärung am Grenzübergang abzugeben. Weiterhin ist es wichtig, dass in Katalonien die Pflicht für Nutzung der gebührenpflichtigen Autobahnen durch LKW ausgesetzt wurde. Österreich hat wiederum entschieden, die Lockerung der LKW-Fahrverbote zu verlängern.

LKW-Fahrer von Unternehmen, deren Sitz nicht in Italien angemeldet ist, müssen bei der Einreise in das Land eine Eigenerklärung abgeben. Dies hat die IHK München und Oberbayern am Mittwoch mitgeteilt. Diese neue Pflicht für LKW-Fahrer gelte nach Angaben der IHK bis zum 05. April 2020. 

Die Einreise-Erklärung muss aus rechtlichen Gründen auf Italienisch ausgefüllt werden und folgende Informationen beinhalten:

Geburtsort und Geburtsland

  • Geburtsdatum
  • Staatsbürgerschaft ‎
  • Wohnort (Stadt, Staat)‎ und Wohnsitz
  • Art des Identitätsnachweis (Personalausweis oder Pass), sowie die Nummer, die ausstellende ‎Behörde und das Ausstellungs- und Ablaufdatum
  • Handynummer mit internationaler Vorwahl ‎
  • Grenzübergangsstelle oder die Grenze, von der aus der Lkw-Fahrer in das italienische Hoheitsgebiet eingereist ist
  • Datum und Uhrzeit der Einreise
  • Ziel der Reise in ‎Italien
  • Datum und Uhrzeit der Ausreise
  • Gründe für Aufenthalt in Italien, z. B. „Zustellung von Waren“ oder ‎‎„Abholung von Waren“ 

Beachten Sie, dass bei der Unterzeichnung der Erklärung ein Polizist anwesend sein muss. 

Hier finden Sie die von der IHK veröffentlichte Anweisung zum Ausfüllen der Eigenerklärung.

Katalonien

Das Innenministerium der autonomen Region Katalonien informiert, dass praktisch alle Beschränkungen für LKW seit dem 01. April ausgesetzt werden. Die auf den Landesstraßen N-II, N-240 und N-340 geltenden LKW-Fahrverbote, wo LKW mit 4 oder mehr Achsen und einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 26 t die gebührenpflichtigen Autobahnen nutzen mussten, wurden auch ausgesetzt. Die Lockerungen betreffen sowohl LKW, die Güter befördern sowie diese, die Sonder- und ADR-Transporte ausführen. Die Aussetzung der LKW-Fahrverbote gilt bis auf Widerruf.

LKW-Fahrverbote für Sonder- und ADR-Transporte wurden auch in den Tunnels Cadí und Vielha sowie für Sondertransporte auf der Autobahn A-2 zwischen 444 km und 527 km ausgesetzt. Genauso sieht die Situation für die Straßen N-230 und C-28 in Valle de Arán aus. Immerhin müssen Fahrer die für Sondertransporte bestimmten Strecken befolgen (RIMP NETZ)

Überdies müssen alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t bei Transitfahrten und langen Fahrten (über 65 km) durch Katalonien das europäische Straßennetz, Autobahnen und zweispurige Straßen nutzen

Österreichische LKW-Fahrverbote

Österreich verlängert die Aussetzung der LKW-Fahrverbote für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t bis zum einschließlich 19 April. Dies teilte am Mittwoch Leonore Gewessler, die österreichische  Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gegenüber der APA mit.

Foto: twitter.com/poliziadistato

Tags