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Neueste Einschränkungen in Europa aufgrund der Coronavirus-Pandemie. Wo wurde Lockdown verhängt, wo gilt Ausgangssperre?

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Immer mehr Länder der Europäischen Union beschließen, besondere Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie zu ergreifen. In den letzten Tagen sind verschiedene Beschränkungen in Kraft getreten, aber es gibt auch einige Lockerungen der Vorschriften für den Straßengüterverkehr.

Österreich

Heute, am 17. November, führt Österreich einen harten Lockdown ein, der voraussichtlich bis zum 6. Dezember andauern wird. Während dieser Zeit gilt rund um die Uhr eine Ausgangssperre. Es wird nur aus triftigen Gründen möglich sein, das Haus zu verlassen – berichtet die Presseagentur Reuters. Nach dem Ende des Lockdowns sollen am 7. Dezember zunächst Schulen und Geschäfte eröffnet werden.

Lkw-Fahrer sind von der generellen Ausgangsregelung ausgenommen. Wichtig sei dabei, dass sie die „Bestätigung Schlüsselarbeitskraft für Fahrer“ mit sich führen. Diese steht auf der Internetseite der WKÖ zum Download zur Verfügung.

Spanien

Seit letztem Samstag ermöglichte die katalanische Regierung Lkw-Fahrern den Zugang zu Restaurants in Servicebereichen entlang von Autobahnen und Straßen, obwohl Bars und Restaurants zumachen mussten. Die regionalen Behörden betonen jedoch, dass angemessene Vorsichtsmaßnahmen und Hygiene beachtet werden sollten.

Portugal

Portugal führte einen Notstand und eine Ausgangssperre zwischen 23 und 5 Uhr ein. Der Straßengüterverkehr ist jedoch von den Beschränkungen ausgenommen. Lkw-Fahrer sind können ihre beruflichen Pflichten auch während der Ausgangssperre erfüllen, wenn sie eine vom Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung oder ein von der Europäischen Kommission bereitgestelltes Formular mitführen (Anhang 3 am Ende des Dokuments).

Slowakei

Aufgrund der sich verschärfenden Coronavirus-Pandemie hat die Slowakei eine vorübergehende und begrenzte Lockerung der Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer die im nationalen und internationalen Verkehr tätig sind, eingeführt. Dies berichtet der Verband der internationalen Frachtführer in Polen (ZMPD). Diese Ausnahme gilt vom 11. November bis zum 10. Dezember des laufenden Jahres.

Wie der polnische Verband erklärt, umfasst die Lockerung der Verordnung (EU) 561/2006 folgende Punkte:

– Verlängerung der maximalen täglichen Lenkzeit von 9 auf 11 Stunden,

– Verlängerung der wöchentlichen Lenkzeit von 56 auf 60 Stunden,

– Verlängerung der maximalen zweiwöchigen Lenkzeit von 90 auf 96 Stunden,

– die Möglichkeit, eine 45-minütigen Pause nach 5,5 Stunden Fahrt einzulegen

– die Möglichkeit, während der Dauer der Lockerung, eine reduzierte tägliche Ruhezeit von mindestens 9 Stunden zu nutzen.

Gleichzeitig weisen die slowakischen Behörden darauf hin, dass die Anwendung der gelockerten Vorschriften für Lenk- und Ruhezeiten die Sicherheit des Fahrers und anderer Verkehrsteilnehmer sowie deren Gesundheit und Leben nicht gefährden darf.

Ungarn

Um den reibungslosen Straßengüterverkehr zu gewährleisten, hob die ungarische Regierung am 13. November das  Wochenendfahrverbot für Lastwagen über 7,5 Tonnen  auf. Die Lockerung gilt bis auf weiteres für dieses Land.

Italien

Aufgrund der sich ständig ändernden epidemischen Situation in Italien werden auch die Einschränkungen und Anforderungen für Mitarbeiter der Transportbranche angepasst. Wie die spanische Föderation der Transportverbände Fenadismer berichtet, sollten Fahrer, die nach Italien einreisen, über folgende Dokumente verfügen:

– Gesundheitserklärung oder Selbsterklärung an die Gesundheitsbehörde (Download von der Fenadismer-Website),

– Einreiseerklärung nach Italien aus dem Ausland (die Vorlage ist auch auf der Website der spanischen Organisation verfügbar).

Die Gesundheitserklärung muss die Angaben zur Person des Fahrers enthalten und an das für die gegebene Region zuständige Gesundheitsamt gesendet werden. Zu diesem Zeitpunkt ist in Regionen mit rot und orange markierten Warnungen rund um die Uhr eine Selbstdeklaration erforderlich:

  • rot – Aostatal, Kalabrien, Kampanien, Lombardei, Piemont, Toskana und die Provinz Bozen,
  • orange – Abruzzen, Apulien, Basilika, Emilia-Romagna, Friaul-Venezia Giulia, Ligurien, Marken, Sizilien, Umbrien.

In den sonstigen Regionen Italiens (gelb markierte Gebiete) ist es jedoch erforderlich, diese Erklärung nur während der Ausgangssperre mitzuführen, d. h. zwischen 22 und 5 Uhr.

Foto: del Ministero dell’Interno/Twitter

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