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Programm zur Förderung der städtischen Logistik

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7.01.2021

Am 25.07.2019 wurde im Bundesanzeiger die Förderrichtlinie Städtische Logistik des BMVI veröffentlicht. Kommunen und Landkreise können Förderanträge bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) stellen.

Förderziel ist es, die durch städtische Lieferverkehre verursachten Luftschadstoffemissionen (NOx), Treibhausgasemissionen (CO2), Feinstaubemissionen (PM) und Lärmemissionen in Landkreisen und Kommunen zu reduzieren und den Verkehrsfluss zu verbessern.

Folgende Maßnahmen werden dabei als förderfähig angesehen:

  • Erstellung städtischer Logistikkonzepte
  • Erstellung von Machbarkeitsstudien zu konkreten Einzelvorhaben im Bereich der städtischen Logistik
  • Umsetzung konkreter Einzelvorhaben im Bereich der städtischen Logistik

Bis zum Jahr 2021 stehen im Rahmen der Förderrichtlinie Haushaltsmittel i. H. v. rund 11 Mio. € bereit.

Am 4. Januar 2021 hat das BMVI den vierten Förderaufruf zur Förderrichtlinie Städtische Logistik gestartet. Förderanträge können von Kommunen und Landkreisen bis zum 31. August 2021 bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) gestellt werden.


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Dieser Beitrag erschien zuerst im BMVI Aktuell.

Foto: BMVI

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