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Prozess um Mobilitätspaket beginnt. Klagen aus Polen und anderen Ländern werden geprüft

Seit gestern finden die ersten mündlichen Anhörungen zum Mobilitätspaket vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) statt.

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Bei den Anhörungen vor dem EuGH geht es um insgesamt 15 Klagen der Mitgliedstaaten gegen das Mobilitätspaket, berichtet die Deutsche Verkehrszeitung. Zur Erinnerung: Polen, Bulgarien und Rumänien haben Ende 2020 mit jeweils drei Klagen gegen das Gesetz geklagt. Weitere vier Klagen wurden von Litauen und Zypern eingereicht, die beiden anderen von Ungarn und Malta.
Der EuGH benötigt in der Regel zwischen sechs und zehn Monaten bis eine Entscheidung fällt.

Paket ist nicht mit EU-Recht vereinbar

Polen ist mit einer Reihe von Bestimmungen des Mobilitätspakets nicht einverstanden und hat daher eine Klage beim EuGH eingereicht. Es kann keine Zustimmung zur Annahme von Lösungen geben, die den Grundprinzipien der Europäischen Union zuwiderlaufen: dem freien Dienstleistungsverkehr und dem EU-Binnenmarkt. Unter dem Vorwand, die sozialen Bedingungen für Fahrer zu verbessern, wurden Regelungen eingeführt, die protektionistisch, restriktiv und diskriminierend für Unternehmer aus Polen und vielen anderen Ländern sind”, sagte Andrzej Adamczyk, der polnische Minister für Infrastruktur, nachdem er im Oktober 2020 eine Beschwerde beim EuGH eingereicht hatte.

Gemäß der polnischen Regierung und anderen Staaten, die die Klagen eingereicht haben, verzerren die Bestimmungen des Mobilitätspakets den EU-Binnenmarkt, indem sie künstliche administrative Hindernisse für den Betrieb von Transportunternehmen im Straßenverkehr schaffen.

Darüber hinaus gewährleisten die Vorschriften des Pakets keine gleichen Wettbewerbsbedingungen für EU-Spediteure und führen stattdessen schützende Maßnahmen ein, die den Wettbewerb zwischen den EU-Mitgliedstaaten behindern.

Dies widerspricht der Idee, den EU-Binnenmarkt und auch die EU-Klimapolitik zu unterstützen”, betonte die polnische Regierung und verwies unter anderem auf die gesetzlich vorgeschriebene Rückkehrpflicht von LKW zur Betriebsstätte, in dem das Unternehmen seinen Hauptsitz hat.

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