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Quantron auf dem Weg Richtung Insolvenz. Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Das Amtsgericht Augsburg hat für die Quantron AG entscheidende Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

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Das Amtsgericht Augsburg hat in dieser Woche die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Herstellers Quantron angeordnet und damit die Meldungen über dessen finanzielle Probleme bestätigt.

“Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen des Unternehmens bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu sichern. Durch die vorläufige Insolvenzverwaltung sollen nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage des Unternehmens verhindert werden, um die Gläubiger und die wirtschaftliche Grundlage des Unternehmens zu schützen,“ berichtet das lokale Nachrichtenportal Augsburger Presse.

Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Insolvenzverfahrens und zum Schutz der Vermögenswerte wurde Rechtsanwalt Constantin Graf Salm-Hoogstraeten von der Kanzlei BBL Brockhoff als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Wir müssen uns erst einmal ein genaues Bild vom Zahlenwerk und von der Situation vor Ort machen, bevor wir belastbare Aussagen zu den Fortführungschancen machen können,“ so Salm-Hoogstraeten in einer offiziellen Mitteilung der Kanzlei.

Leider mehrten sich in den letzten Wochen die Anzeichen für die finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens. Deutschen Medienberichten zufolge hatten einige Mitarbeiter seit Monaten kein Gehalt mehr erhalten. Darüber hinaus hatte das Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge für sie nicht abgeführt. Es ist auch bereits bekannt, dass einige Mitarbeiter und Gläubiger vor dem Arbeitsgericht Augsburg Klage gegen Quantron eingereicht haben.

 

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