Recht: wer verantwortet für Unfälle beim Abladen der Ware?

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9.04.2010

Sollte der Käufer beim Abladen der Ware verletzt werden, so muss der Lieferant für den Unfall haften. Das hat das Sozialgericht in Aachen entschieden.

Es handelte sich um den Fall eines Käufers, der Holz bestellt hat und beim Öffnen der Ladeklappe der LKW verletzt wurde. Der Sohn eines Landwirts brachte eine bestellte Ladung Brennholz auf einem Anhänger zum Hause eines Käufers. Nachdem der Liefarant den Käufer um Hilfe beim Öffnen der Klappe gebeten hatte, löste sie sich plötzlich von selbst und verletzte den Käufer  an Bein und Hand. Infolge starker Körperschäden musste er ins Krankenhaus.

Das Sozialgericht in Aachen hat den verhandelten Fall eindeutig als Arbeitsunfall bewertet.  „Zur ordnungsgemäßen Anlieferung einer Ware gehört immer auch das Bereitmachen des Transportfahrzeugs zum Abladen“, erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold von Deutschen Anwaltshotline dem Portal Transport-Online.  Da sich der Käufer nicht beim Abladen selbst, sondern beim Öffnen der Ladeklappe verletzte, habe er eine Aufgabe des Landwirts erfüllt und sei deswegen wie dessen Arbeitnehmer tätig geworden, lautet die Begründung.

 

Autor: Agnieszka Sterniak

Ursprung: http://www.transport-online.de/nachricht/recht.php?id=63357