WERBUNG
Aga

Bildnachweis @ Wusel007, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons ( Symbolbild)

Schweden erlaubt ab sofort neue lange LKW-Kombinationen

Lesezeit 3 Min.

Ab dem 15. April 2025 dürfen in Schweden fünf verschiedene LKW-Kombinationen mit einer Länge von über 25,25 Metern auf bestimmten Straßenabschnitten verkehren – darunter drei neu zugelassene Varianten. Die Freigabe erfolgt unter Einhaltung strenger technischer und sicherheitstechnischer Vorgaben der schwedischen Verkehrsbehörde (Transportstyrelsen).

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Bisher waren lediglich zwei Typen von Lang-LKW zugelassen. Künftig erweitert sich die Auswahl auf fünf Kombinationen – darunter die sogenannte Nordische Kombination mit rund 27 Metern Länge, bestehend aus einem starren LKW (bis zu 12 m), einem Dolly und einem Sattelauflieger. Diese Kombination ist notwendig, da nationale Vorschriften Anhänger mit mehr als 12 m Länge in über 24 m langen Zügen verbieten.

Neu zugelassen sind zudem:

  • B-Doppel: Zugmaschine + Sattelauflieger + Sattelanhänger (Verbindung ≤ 12 m)
  • C-Doppel: LKW + zwei Deichselanhänger (max. 4,0 m Höhe)

Diese Erweiterung folgt einem Vorschlag der Transportstyrelsen aus Ende 2024 und basiert auf einem Gesetzesrahmen der schwedischen Regierung vom August 2022.

Zulässige Kombinationen im Überblick (TSFS 2025:17):

  1. A-Doppel: Zugmaschine + Sattelauflieger + Dolly + zweiter Sattelauflieger
  2. AB-Doppel: Zugmaschine + Dolly + zwei Sattelauflieger
  3. B-Doppel: Zugmaschine + Sattelauflieger + Sattelanhänger
  4. C-Doppel: LKW + zwei Deichselanhänger
  5. Nordische Kombination: LKW + Dolly + Sattelauflieger

Quelle: Transport Styrelsen

Technik, Sicherheit & Anforderungen

Alle Kombinationen müssen mit ABS, elektronischer Bremskraftverteilung und Stabilitätskontrollsystemen (bei ≤ 3 Achsen) ausgestattet sein. Bei Geschwindigkeiten über 40 km/h dürfen nur die Vorderachsen des LKW aktiv gelenkt werden. Unter 30 km/h sind auch aktive oder passive gelenkte Achsen bei Anhängern erlaubt, um enge Kurvenfahrten zu ermöglichen.

Für Kupplungen gelten Mindestanforderungen bei den dynamischen (D-/DC-Wert) und vertikalen Belastungswerten (V-Wert). Beispiel: In der nordischen Kombination muss der Dolly mindestens einen D-Wert von 130 kN aufweisen.

Ein reflektierendes Heckschild ist vorgeschrieben: Es muss gelb mit rotem Rand sein, genormte Schrift aufweisen und maximal 2,0 m über der Straße angebracht sein.

Quelle: Transport Styrelsen

Neue Höchstgeschwindigkeit für Doppelanhänger-Kombinationen

Zusätzlich trat am 15. April die Verordnung TSFS 2025:18 in Kraft, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für LKW mit zwei Anhängern erlaubt. Dies gilt jedoch nur für Kombinationen bis 25,25 Meter Länge. Die Fahrzeuge müssen über ABS und zwei Anhängerkupplungspunkte verfügen. Für Deichselanhänger gilt eine maximale Höhe von 4,0 m. Bei Sattelaufliegern darf diese Grenze überschritten werden, wenn der Abstand vom Königszapfen zur Achse mindestens 7,5 m beträgt.

Tags: