Foto: Dorota Ziemkowska

Positivnetz erweitert: 450 neue Strecken für Lang-LKW

Wie das Bundesverkehrsministerium mitteilt, ist die aktualisierte Lang-LKW-Verordnung in Kraft getreten. Mit der Verordnung wird das Positivnetz für LKW mit Überlänge auf Autobahnen und vor allem auf Bundesstraßen erweitert.

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Mit der am 31. Januar 2025 in Kraft getretenen Dreizehnten Änderungsverordnung zum Lang-LKW (LKWÜberlStVAusnV) hat das Bundesverkehrsministerium (BMDV) weitere von den Bundesländern gemeldete Strecken in das mit Lang-LKW befahrbare Positivnetz aufgenommen.

Mit der neuen Änderungsverordnung für Lang-LKW erweitern wir das Positivnetz um rund 450 neue Strecken. Dies entspricht einem Zuwachs von knapp 10 Prozent auf Bundesstraßen und Autobahnen“, sagte Hartmut Höppner, Staatssekretär im beim BMDV.

Viele neue Strecken im nachgeordneten Straßennetz

Neben den neuen Routen auf den Bundesautobahnen sind die meisten der neuen Strecken für Lang-LKW auf Bundesstraßen genehmigt worden und erstrecken sich vor allem auf das regionale Straßennetz der einzelnen Bundesländer. Dies ermöglicht den Fahrzeugen mit Überlänge nicht nur die Zufahrt zu Autohöfen, sondern vor allem auch zu den Logistikzentren und Terminals.

  • Alle neuen Strecken sind detailliert im Bundesgesetzblatt zu finden: HIER.

Eine aktualisierte Karte des Positivnetzes steht noch nicht zur Verfügung. Die Karte (Stand: 11./12. Änderungsverordnung) vom 17. Juni 2024 finden Sie: HIER.

Lang-LKW im Grenzverkehr

Grenzüberschreitend sind Lang-LKW in Übereinstimmung mit dem EU-Recht nur einsetzbar, wenn zwischen den Nachbarstaaten eine völkerrechtliche Vereinbarung zum Lang-LKW -Einsatz besteht. Ohne eine solche Vereinbarung ist der grenzüberschreitende Verkehr mit Lang-LKW nicht zulässig.

Eine entsprechende Vereinbarung zum grenzüberschreitenden Verkehr von Lang-LKW besteht zwischen den Niederlanden und Deutschland, die am 6. Dezember 2024 für weitere 3 Jahre verlängert wurde. Mit dem Königreich Dänemark besteht seit dem 04. Dezember 2023 ebenfalls eine entsprechende Vereinbarung.

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