Bei dem Begriff “Digitaler Beifahrer” handelt es sich um elektronische Fahrerassistenzsysteme, die Großraum- und Schwertransporten (GST) entlang der genehmigten Routen in Echtzeit navigieren und gleichzeitig die zu beachtenden Vorschriften aus dem Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid – etwa Fahrtanweisungen anzeigen. Ein menschlicher Beifahrer, der die jeweiligen Auflagen durchgibt, ist dadurch künftig nicht mehr nötig.
Ein Pilotbetrieb des digitalen Beifahrers läuft bereits in einigen Ländern sowie seit März 2024 auch auf den Strecken der Autobahn. Die jetzt anlaufende Ausweitung zu einem bundesweiten Probebetrieb erfolgt nach einheitlichen Vorgaben. Die Entscheidung, ob ein digitaler Beifahrer eingesetzt wird, liegt bei den Transportunternehmen.
Entlastung für die Transportwirtschaft
Der digitale Beifahrer zeigt, wie intelligente digitale Lösungen die Logistiker ohne Abstriche bei der Verkehrssicherheit und dem Schutz der Straßeninfrastruktur entlasten. Für die Transportwirtschaft bedeutet der digitale Beifahrer eine deutliche Entlastung”, sagte Parlamentarischer Staatssekretär Oliver Luksic.
Wie das BMDV weiter mitteilt, werden die Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden für GST dazu künftig in die Bescheide eine zwischen Bund und Ländern abgestimmte Bestimmung zum Einsatz des digitalen Beifahrers aufnehmen. Nach Abschluss einer derzeit laufenden Studie zum digitalen Beifahrer der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wird der Bund in Abstimmung mit den Ländern Eigenangaben zufolge zeitnah einen Vorschlag für eine dauerhafte und reguläre Zulassung vorlegen.
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