Ausgangspunkt ist eine seit Jahren geführte Übersicht zu Räumstationen beziehungsweise Schneegerüsten, die laut PersoFleet von Polizeien und Partnern gepflegt wurde, bislang aber überwiegend als PDF kursierte. Alexander Berghäuser, der das Projekt nach eigenen Angaben ehrenamtlich initiiert hat, hat die Liste in eine barrierefreie, digitale Karte überführt, ohne Registrierung und ohne Werbung, wie er im Austausch mit der Redaktion erklärt.
Die Karte ist so aufgebaut, dass sie nicht automatisch „alles“ anzeigt: Laut Berghäuser sehen Nutzer zunächst nur Stationen im Umkreis des Standortes ihres Mobilgeräts oder Computers, sofern Standortzugriff freigegeben ist. Für die Planung von Stand- und Ruhezeiten lasse sich der Zielort aber auch manuell suchen und der Umkreis erweitern.
51 Stationen gelistet
Nach Angaben von Berghäuser sind aktuell 51 Stationen erfasst, darunter fünf in Österreich und zwei in Polen. Gerade diese Zahl mache sichtbar, wie lückenhaft das Angebot entlang der Strecke ist und warum Fahrer trotz Pflicht zur Dachräumung in der Praxis oft vor einem Problem stehen.
Zur interaktiven Karte der Räumstationen: https://persofleet.de/lkw-winterservice-schneegerueste/#suche
Nutzen für Disposition und Fahrer
Der Mehrwert liegt laut den Projektinformationen vor allem in der schnelleren Auffindbarkeit der Räummöglichkeiten unterwegs: Fahrer können Stationen im Umkreis anzeigen lassen und für die Einsatzplanung gezielt nach Regionen suchen. Damit lässt sich die Wintertauglichkeit von Touren realistischer bewerten, gerade bei starkem Schneefall, wechselnden Temperaturen und engen Zeitfenstern.
Mitmachen ausdrücklich erwünscht
PersoFleet setzt nach eigener Darstellung auf Mithilfe aus der Branche, um die Karte zu erweitern. Hinweise auf neue Standorte können gemeldet werden; aufgenommen würden Stationen jedoch nur mit Zustimmung des jeweiligen Betreibers, um die Datenqualität zu sichern.
Berghäuser appelliert dabei besonders an Transportunternehmer, vorhandene Gerüste zugänglich zu machen. Sein Argument: Es helfe wenig, wenn das Thema öffentlich diskutiert werde – entscheidend sei, dass Fahrer entlang europäischer Routen tatsächlich räumen können.
Gesetzliche Pflicht und empfindliche Konsequenzen
Das Entfernen von Schnee und Eis vor Fahrtantritt ist gesetzlich vorgeschrieben. Laut § 23 Abs. 1 StVO darf durch den Zustand des Fahrzeugs niemand gefährdet werden. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können laut Bußgeldkatalog mit bis zu 120 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden, wenn es zu einem Unfall kommt. Bei Personenschäden drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung.
Auch liegen gebliebene Eisplatten auf der Fahrbahn stellen einen weiteren Verstoß dar. Nach § 32 StVO müssen solche Gefahren unverzüglich beseitigt und die Stelle gesichert werden.
Versicherungsschutz greift, aber nicht für den Verursacher
Kommt es durch herabfallende Eisplatten zu Schäden, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung des verursachenden LKW. Wird das Fahrzeug jedoch nicht ermittelt, bleibt Geschädigten häufig nur die eigene Versicherung. Laut Angaben der Generali übernimmt in solchen Fällen die Teilkaskoversicherung in der Regel Schäden an Fahrzeugscheiben, während weitergehende Schäden nur über eine Vollkasko abgesichert sind.








