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Härtere Strafen für Gaffer. Neues Gesetz gegen Schaulustige gebilligt

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Mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren müssen künftig Gaffer rechnen. Unfall-Bilder werden nämlich zukünftig in mehreren Fällen als Straftat behandelt. Bisher wurde das Fotografieren von lebenden Unfallopfern strafbar. Jetzt werden auch die Rechte von Toten entsprechend geschützt.

Der Bundestag hat vor Kurzem das Gesetz für härtere Strafen gegen Gaffer-Aufnahmen gebilligt, aus dem sich ergibt, dass Gaffer-Aufnahmen künftig zur Straftat werden können.

Während bisher nur Bilder von lebenden Opfern bestraft wurden, werden jetzt auch Aufnahmen von toten Personen strafbar sein. In beiden Fällen droht Gaffern eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Dabei ist es zu betonen, dass es keine Rolle spielt, ob die Aufnahmen veröffentlicht wurden oder nicht.

Die Strafen gegen Dritte mit Handykameras, die Rettungskräfte bei ihrer Arbeit störten, wurden bereits 2017 verschärft. Jetzt sollen Schaulustigkeit und Sensationslust mit dem neuen Gesetz noch stärker angeprangert werden.

Foto: Pixabay

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