Diese Maßnahme betrifft die Delegierte Richtlinie (EU) 2024/846. Mit dieser Richtlinie werden die Vorschriften für die Einstufung von Verstößen aktualisiert, aufgrund derer Kraftverkehrsunternehmern nach der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 ihre Zuverlässigkeit aberkannt wird. In dieser Verordnung sind die gemeinsamen Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers festgelegt.
Die Richtlinie musste bis zum 14. Februar 2025 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ihre nationalen Rechtsvorschriften an die überarbeiteten EU-Kriterien anzupassen. Diese Aktualisierungen sind entscheidend für eine einheitliche Durchsetzung innerhalb des Binnenmarktes und die Sicherstellung hoher beruflicher Standards im Güter- und Personenverkehr.
Die von den Vertragsverletzungsverfahren betroffenen Länder sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Kroatien, Italien, Zypern, Luxemburg, Ungarn, Österreich, Portugal, Slowenien, die Slowakei, Finnland und Schweden.
Als ersten Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens versendet die Kommission offizielle Aufforderungsschreiben an die betroffenen Mitgliedstaaten. Diese haben nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren, die Umsetzung der Richtlinie abschließen und der Kommission die entsprechenden Maßnahmen mitteilen müssen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an sie zu richten.
Die aktualisierte Einstufung von Verstößen gemäß der Richtlinie 2024/846 spielt eine zentrale Rolle bei der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit, der Förderung fairen Wettbewerbs und der Sicherstellung, dass nur Unternehmen, die die EU-Sozial- und Sicherheitsvorschriften einhalten, weiterhin am Markt tätig bleiben dürfen.