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Spediteure können Geld zurückfordern. Mit dem EuGH-Urteil erleidet der deutsche Staat eine Niederlage beim Thema der Mautberechnung

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Berechnung der deutschen Lkw-Maut dem EU-Recht widerspricht. Demnach dürfen die umstrittenen Kosten für die Verkehrspolizei bei der Erhebung der Lkw-Maut in Deutschland nicht mehr berücksichtigt werden.

Der EugH wurde von dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen um Klärung gebeten, nachdem eine polnische Spedition eine Klage auf Rückzahlung der Mautgebühren in Deutschland eingereicht hatte. Die Richter des EugH gaben dem Unternehmen aus Polen recht, indem sie entschieden, dass die Kosten für die Verkehrspolizei bei der Erhebung der Lkw-Maut nicht berücksichtigt werden dürfen und diese als “Überschreitung der Infrastrukturkosten” ansahen.

Das polnische Speditionsunternehmen wollte die Maut aus den Jahren 2010 und 2011 zurückgezahlt bekommen, weil seiner Ansicht nach die im Bundesfernstraßengesetz festgelegten Mautsätze gegen die EU-Wegekostenrichtlinie verstoßen.

Das Urteil wurde von dem BGL begrüßt, weil damit die grundsätzlichen Fragen zum Mautberechnungsverfahren geklärt worden sind.

Vor allem die Ansatzfähigkeit der Kosten für Verkehrspolizei bei der Mautberechnung hatte der BGL in der Vergangenheit in Frage gestellt und in seinen Muster-Mautklagen aus dem Jahr 2009 adressiert, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes. Der EuGH hat mit seiner heutigen Entscheidung Rechtssicherheit für unsere Mitgliedsunternehmen hergestellt, fügt der BGL hinzu.

Nach der Entscheidung des EuGH muss über den konkreten Fall in dem Musterverfahren noch das OVG in Münster entscheiden.

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