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Stotternder Start beim Thema Fahrerqualifikation

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10.09.2010

Für angestellte und selbstständige LKW-Fahrer gilt seit rund einem Jahr die Devise "ein Berufsleben lang lernen". Obwohl der Startschuss für die Weiterbildungspflichten nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) längst gefallen ist, haben sich viele noch nicht darum gekümmert. Grundsätzlich ist es Sache der Fahrer, diesen Pflichten nachzukommen. Zum Teil unterstützen ihre Arbeitgeber sie dabei auch. Nach Einschätzung von Siegfried Kerler, Leiter des Geschäftsfeldes Personen-, Güterverkehr und Logistik des Kooperationszentrums Verkehr und Logistik der IHKn Schwaben in Augsburg und Ulm, haben sich rund 60 Prozent der Transportunternehmer bislang nicht um das Thema Grundqualifikation und Weiterbildung gekümmert. Das sei insbesondere bei kleinen und mittleren Betrieben der Fall.

Nicht so Spediteur Norbert Claus. Er schickt seine Fahrer der Spedition Claus aus Ottobrunn bei München in die eigene Trucker-Akademie. "Die Fahrer können kostenlos an den Veranstaltungen teilnehmen, müssen aber im Zweifel einen Tag frei nehmen", erklärt Claus den Deal mit der Belegschaft, der sehr gut angenommen wird. "Die Nachfrage seitens externer Fahrer ist allerdings im Moment ziemlich verhalten", resümiert der Geschäftsführer, der die Leitung der Spedition mittlerweile abgegeben hat und sich ausschließlich der Akademie widmet. "Bislang ist es ein echtes Klinkenputzen, um die Kunden in die Kurse zu bekommen", so Claus, „denn viele wollen vor 2012 noch nicht loslegen."

Nach wie vor geistern viele Fragen durch die Branche: Bekommen die Fahrer frei für die Weiterbildung? Wer bezahlt die Kurse? Und welche Qualität kann man erwarten? Das Gesetz bestimmt, dass alle LKW-Fahrer zurück auf die Schulbank müssen. Führerschein-Neulinge, die bis zum 10. September 2009 noch keine entsprechende Fahrerlaubnis erworben hatten, müssen eine Grundqualifikation erbringen. Die Weiterbildungspflicht dagegen trifft alle – auch alte Hasen im Fahrerhaus. Alle fünf Jahre müssen sie einen Weiterbildungsnachweis erbringen, um ihr Wissen auf dem aktuellsten Stand zu halten.

Wer Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung erfolgreich absolviert, wird mit der Schlüsselzahl 95 im Führerschein belohnt. Bei Verstößen gegen die Vorschriften kann es teuer werden: Bis zu 5000 Euro hohe Geldbußen drohen Fahrern, die ohne die erforderliche Grundqualifikation unterwegs sind oder gegen Weiterbildungspflichten verstoßen. Unternehmern, die solche Fahrten anordnen oder zulassen, drohen sogar Geldbußen bis zu 20.000 Euro. (eh, kap, rs)

Autor: Koliński Peter

Ursprung: http://www.verkehrsrundschau.de/stotternder-start-beim-thema-fahrerqualifikation-968081.html