Nicht so Spediteur Norbert Claus. Er schickt seine Fahrer der Spedition Claus aus Ottobrunn bei München in die eigene Trucker-Akademie. "Die Fahrer können kostenlos an den Veranstaltungen teilnehmen, müssen aber im Zweifel einen Tag frei nehmen", erklärt Claus den Deal mit der Belegschaft, der sehr gut angenommen wird. "Die Nachfrage seitens externer Fahrer ist allerdings im Moment ziemlich verhalten", resümiert der Geschäftsführer, der die Leitung der Spedition mittlerweile abgegeben hat und sich ausschließlich der Akademie widmet. "Bislang ist es ein echtes Klinkenputzen, um die Kunden in die Kurse zu bekommen", so Claus, „denn viele wollen vor 2012 noch nicht loslegen."
Nach wie vor geistern viele Fragen durch die Branche: Bekommen die Fahrer frei für die Weiterbildung? Wer bezahlt die Kurse? Und welche Qualität kann man erwarten? Das Gesetz bestimmt, dass alle LKW-Fahrer zurück auf die Schulbank müssen. Führerschein-Neulinge, die bis zum 10. September 2009 noch keine entsprechende Fahrerlaubnis erworben hatten, müssen eine Grundqualifikation erbringen. Die Weiterbildungspflicht dagegen trifft alle – auch alte Hasen im Fahrerhaus. Alle fünf Jahre müssen sie einen Weiterbildungsnachweis erbringen, um ihr Wissen auf dem aktuellsten Stand zu halten.
Wer Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung erfolgreich absolviert, wird mit der Schlüsselzahl 95 im Führerschein belohnt. Bei Verstößen gegen die Vorschriften kann es teuer werden: Bis zu 5000 Euro hohe Geldbußen drohen Fahrern, die ohne die erforderliche Grundqualifikation unterwegs sind oder gegen Weiterbildungspflichten verstoßen. Unternehmern, die solche Fahrten anordnen oder zulassen, drohen sogar Geldbußen bis zu 20.000 Euro. (eh, kap, rs)
Autor: Koliński Peter
Ursprung: http://www.verkehrsrundschau.de/stotternder-start-beim-thema-fahrerqualifikation-968081.html