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Subventionsbetrug lohnt sich nicht. Missbrauch von Fördergeldern wird saftig bestraft

Ein Güterkraftverkehrsunternehmen wurde wegen Missbrauch von Fördergeldern vom Amtsgericht Brake verurteilt. Die Hauptverantwortlichen des Unternehmens haben bei Fördergeldern für die Aus- und Weiterbildung betrogen.

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Die Verantwortlichen des Unternehmens haben in den Jahren 2009 bis 2012 zu unrecht Fördergelder in Höhe von 438.000,00 Euro für die Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten bezogen. Diese Fortbildungsmaßnahmen fanden nicht statt und wurden dem Bundesamt für Güterverkehr BAG nur vorgetäuscht.

Das Amtsgericht Brake verhängte gegenüber den Verantwortlichen eine neunmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung und gegen sechs weitere Mitwirkende wurden Geldstrafen zwischen 3.000 Euro und 30.000 Euro festgesetzt. Die zu Unrecht ausgezahlten Fördergelder müssen mitsamt Zinsen an das BAG zurückgezahlt werden.

Neben den strafrechtlichen Sanktionen habe in diesen und vergleichbaren Fällen der Subventionsbetrug weitreichende Folgen für die Verurteilten, teilt das BAG mit. Da die Antragstellenden bei rechtskräftigen Verurteilungen für drei Folgejahre von allen Förderprogrammen des Bundesamtes für Güterverkehr ausgeschlossen werden.

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