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Südtirol verschärft Strafen für Verstöße gegen die Winterfahrverbote

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29.10.2010

Österreich/Südtirol. Wer in den kommenden Wintermonaten, gegen die Innenstadt-Fahrverbote im Rahmen der Feinstaub-Verordnung verstößt, muss mit höheren Strafen rechnen. Das berichtet der ADAC.

Aufgrund der Straßenverkehrsordnung, die in Kraft im Juli 2010 getreten ist, werden auch Bußgelder für Feinstaub-Sünder erhöht. Statt bisher 78 Euro drohen nun bis155 Euro. Detaillierte Informationen über die Südtiroler Winterfahrverbots-Regelung.

Da im Wintersaizon die Schadstoffwerte in der Luft die zulässigen Grenzwerte deutlich übersteigen, haben die Städte Bozen, Meran, Brixen und Bruneck sowie die umliegenden Gemeinden Leifers, Pfatten, Eppan, Branzoll, Algund, Tscherms, Lana, Burgstall, Marling, Tirol, Vahrn und St. Lorenzen beschlossen, dass alle Fahrzeuge der Klassen Euro 0, Euro 1 und alle Zweitakt-Motorräder (mit oder ohne Katalysator) im Zeitraum von 1. November bis 31. Märzvorsorglich auf den Straßen in ihrem Innenbereich nicht erlaubt sind.

Das Winterverbot gilt von Montag bis Freitag (außer Feiertage) in den Zeiten von 07:00 bis 10:00 Uhr sowie von 16:00 bis 19:00 Uhr, so der ADAC. Diese Verorndung betrifft auch Oldtimer. Freie Fahrt haben lediglich Kraftfahrzeuge der Klassen Euro 2, Euro 3, Euro 4 und Euro 5, so der ADAC weiter. Das Verbot gilt außerdem immer – auch an Sonn- und Feiertagen – in verkehrsberuhigten Zonen und zwar für 24 Stunden. Nicht betroffen von den Winterfahrverboten ist der Verkehr auf Autobahnen.

Autor: Agnieszka Sterniak