Die polnische Generalinspektion für den Straßenverkehr (GITD) berichtete, dass am 19. März auf dem Parkplatz in Gołuski der polnischen A2 ein Gespann eines deutschen Transportunternehmens zu einer Straßenkontrolle angehalten wurde.
„Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass das Fahrzeug mit einem digitalen Fahrtenschreiber der ersten Generation ausgestattet war. Aufgrund des internationalen Straßenverkehrs hätte das Fahrzeug mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation (G2V2) ausgestattet werden müssen“ – berichtet die polnische Behörde.
Die GITD fügt hinzu, dass gegen das Unternehmen ein Verwaltungsverfahren eingeleitet wird, weil bei dem deutschen Spediteur ein falscher Fahrtenschreiber festgestellt wurde. Der Verstoß wird mit einer Geldstrafe von 10.000 PLN, umgerechnet rund 2.400 Euro und für den Transportleiter des Unternehmens mit einer Geldstrafe von 2.000 PLN (rund 480 Euro) geahndet.
Nochmals zur Erinnerung: Ab dem 1. Januar 2025 muss ein intelligenter Fahrtenschreiber der zweiten Generation in Fahrzeuge eingebaut werden, die vor dem 15. Juni 2019 erstmals zugelassen wurden. Da sich die Mitgliedstaaten Ende letzten Jahres auf die Einführung einer Übergangsfrist geeinigt hatten, verwarnten die Kontrolleure in der EU die Fahrer bis Ende Februar dieses Jahres nur, wenn ein falscher Fahrtenschreiber in einem Fahrzeug entdeckt wurde.
Nach Ablauf der Übergangsfrist am 1. März 2025 wurde mit der vollständigen Durchsetzung begonnen.