- Der Transporteur bestritt Tankkartenumsätze in Höhe von 96.382,84 Euro aus Abrechnungen über insgesamt 137.277,39 Euro. Diesel wurde nach Darstellung des Unternehmens nicht von eigenen Mitarbeitern getankt.
- Nach dem Vertrag trug das Transportunternehmen das Risiko einer unbefugten Kartennutzung, bis es den Vorfall dem Anbieter meldete.
- Das Unternehmen führte keine vollständige Übersicht darüber, welcher Nutzer welcher Karte zugeordnet war. Einige Karten blieben zudem in Fahrzeugen liegen.
- Über ein Online-Portal konnten die Umsätze kontrolliert und verdächtige Karten gesperrt werden. Nach Ansicht des Gerichts wurde diese Möglichkeit jedoch nicht konsequent genug genutzt.
Im Mittelpunkt des Falls stand ein niederländisches Transportunternehmen, das Tankkarten verschiedener Anbieter nutzte. Im veröffentlichten Urteil wurden die Namen der beteiligten Parteien anonymisiert.
Im Jahr 2022 stellte der Transporteur fest, dass Unbefugte die auf das Unternehmen ausgestellten Karten verwendet hatten. Dass es zu einem Missbrauch gekommen war, bestritten die Parteien nicht. Entscheidend war vielmehr die Frage, wer den daraus entstandenen finanziellen Schaden tragen musste.
Mängel bei der Verwaltung der Tankkarten
Aus den Gerichtsunterlagen gingen deutliche Mängel bei der Kartenverwaltung hervor. Das Unternehmen konnte nicht zuverlässig nachvollziehen, welcher Nutzer welcher Karte zugeordnet war oder wo die Karten aufbewahrt wurden. Einige Karten verschwanden, ohne offiziell als verloren gemeldet zu werden. Manche Fahrer hatten mehrere Karten, andere ließen sie in ihren Fahrzeugen liegen.
Das war auch deshalb relevant, weil die Vertragsbedingungen verlangten, die Karten sicher aufzubewahren. Sie durften weder im Fahrzeug liegen bleiben noch an Dritte weitergegeben werden. Außerdem mussten die Nutzer ihre PINs schützen und ordnungsgemäß mit ihnen umgehen.
Der Transporteur erhielt wöchentliche Abrechnungen und konnte die einzelnen Transaktionen über ein Online-Portal einsehen.
Nach Auffassung des Gerichts hätte das Unternehmen zumindest eine verlässliche Liste der Karteninhaber führen, klare Aufbewahrungsregeln festlegen und die Umsätze regelmäßig kontrollieren müssen.
Tankkartenabrechnungen über 137.277,39 Euro
Der Tankkartenanbieter stellte dem Unternehmen insgesamt 137.277,39 Euro in Rechnung. Der Transporteur argumentierte, dass 96.382,84 Euro davon nicht bezahlt werden müssten, weil der Kraftstoff nach seiner Darstellung nicht von eigenen Beschäftigten gekauft worden war.
Außerdem warf das Unternehmen dem Anbieter vor, ungewöhnliche Transaktionen nicht gemeldet und damit möglicherweise nicht ausreichend sorgfältig gehandelt zu haben. Zusätzlich vermutete es, dass Personen aus dem Umfeld des Anbieters an dem Missbrauch beteiligt gewesen sein könnten.
Für eine Beteiligung des Anbieters sah das Gericht jedoch keine ausreichenden Belege. Zudem widersprachen sich die Angaben des Transporteurs zum Umfang des Schadens. Im Verfahren war von zehn Karten und einem Verlust von mehr als 96.000 Euro die Rede. In der bei der Polizei eingereichten Meldung wurden dagegen nur drei Karten und ein deutlich niedrigerer Schaden genannt.
Vertrag regelte die Haftung
Ausschlaggebend waren letztlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Darin wurde der Kunde für sämtliche Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung der Karte und der PIN verantwortlich gemacht. Für Umsätze nach Verlust, Diebstahl oder Missbrauch einer Karte blieb der Kunde bis zur Meldung des Problems an den Anbieter verantwortlich.
Das Gericht betonte, dass die Bedingungen zwischen professionellen Vertragspartnern vereinbart und eindeutig formuliert worden waren. Es sah daher keinen Grund, die finanziellen Folgen des Missbrauchs auf den Kartenanbieter zu verlagern.
Auch eine Pflichtverletzung des Anbieters konnte das Gericht nicht feststellen. Stattdessen verwies es auf die Versäumnisse des Transportunternehmens.
Die Berufung wurde zurückgewiesen und das frühere Urteil bestätigt. Der Transporteur muss sämtliche Abrechnungen begleichen und zusätzlich 4.755 Euro an Berufungskosten übernehmen.
Tankkarten erfordern klare Kontrollmechanismen
Das Urteil bedeutet nicht, dass Transportunternehmen automatisch für jeden Schaden durch Tankkartenmissbrauch haften. Entscheidend sind der konkrete Vertrag, das Verhalten der Beteiligten und die Umstände des jeweiligen Falls.
Der Fall zeigt jedoch, wie wichtig belastbare Kontrollmechanismen für Tankkarten in Transportunternehmen sind.
Der bloße Nachweis, dass kein Mitarbeiter den Kraftstoff gekauft hat, reicht möglicherweise nicht aus, um eine Rechnung zurückzuweisen. Wenn der Vertrag das Risiko einer unbefugten Kartennutzung dem Kunden zuweist, kommt es auch auf die internen Abläufe an. Dazu gehören der Schutz von Karten und PINs, eine aktuelle Übersicht der Nutzer, die regelmäßige Kontrolle der Umsätze und eine schnelle Reaktion auf Unregelmäßigkeiten.
In der Praxis sollten Transportunternehmen Tankkarten ähnlich sorgfältig verwalten wie Firmenkreditkarten. Ein Nutzerregister, ein Verbot der Kartenaufbewahrung im Fahrzeug, Transaktionslimits, Warnmeldungen, regelmäßige Kontrollen der Tankvorgänge und die sofortige Sperrung verdächtiger Karten können nicht nur das Ausmaß eines möglichen Missbrauchs begrenzen. Sie können auch beeinflussen, wer am Ende für den Schaden aufkommen muss.









