Die wichtigsten Ergebnisse:
- In Spanien beliefen sich die Rekrutierungskosten auf 22.136,80 Euro, in Italien auf 19.065 Euro.
- Die Bearbeitung einer Arbeitsgenehmigung dauerte in den untersuchten Ländern durchschnittlich mehr als 90 Tage.
- Die Anerkennung von Führerscheinen und die Anforderungen im Rahmen des Driver CPC bleiben zentrale Hürden für den Berufseinstieg von Fahrern aus Drittstaaten.
- Die Verbindung zwischen Marokko und Italien erwies sich als eine der aussichtsreichsten Mobilitätsrouten.
Die höchsten Kosten wurden für Spanien ermittelt. Dort summierten sich die Ausgaben für die Anwerbung und Vorbereitung eines Fahrers aus einem Drittstaat auf 22.136,80 Euro. Italien folgte mit 19.065 Euro. Für Portugal wurden 12.865 Euro angesetzt, für Griechenland 9.930 Euro und für Rumänien 8.720 Euro.
Deutschland, Belgien und Polen lagen mit 7.935 Euro, 6.980 Euro beziehungsweise 6.705 Euro deutlich darunter.
In die Berechnungen flossen nicht nur Visa und Genehmigungen ein. Hinzu kamen Kosten für die Fahrerlaubnis, Schulungen, Unterkunft sowie weitere Schritte, die vor dem gewerblichen Einsatz eines Fahrers erforderlich sind.
Die Studie warnt, dass die Kosten zu einem erheblichen Hindernis werden können – insbesondere dann, wenn ein Teil davon nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Fahrer getragen werden muss. Viele Transportunternehmen übernehmen zwar die Ausgaben im Zusammenhang mit der Beschäftigung, doch für die Bewerber können weitere finanzielle Belastungen bleiben.
Neben den Kosten verzögern auch die Verwaltungsverfahren den Berufseinstieg. In den elf untersuchten EU-Zielländern dauerte die Bearbeitung einer Arbeitsgenehmigung durchschnittlich mehr als 90 Tage. Die Verfahren für eine Aufenthaltserlaubnis konnten noch mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Für Berufskraftfahrer ist die Einwanderungsbürokratie allerdings nur ein Teil des Problems. Die Anerkennung ausländischer Führerscheine und die Vorgaben zum Driver CPC können den Arbeitsbeginn zusätzlich verzögern.
Laut dem Bericht gibt es auf EU-Ebene kein Verfahren zur Anerkennung einer in einem Drittstaat absolvierten Berufskraftfahrerausbildung. Fahrer aus Drittstaaten müssen deshalb zunächst die nach EU-Recht vorgeschriebenen Schulungen absolvieren, bevor sie gewerblich tätig werden dürfen. In einigen Ländern muss der Führerschein zudem zunächst umgeschrieben werden, bevor die Ausbildung beginnen kann.
Die Regelungen unterscheiden sich zwischen den Mitgliedstaaten erheblich. Italien wurde in der Untersuchung als vergleichsweise attraktiver Standort eingestuft, weil ausländische Führerscheine dort bis zu zwölf Monate genutzt werden können. Ob eine Umschreibung möglich ist, hängt jedoch von bilateralen Abkommen mit dem jeweiligen Herkunftsland ab.
Untersucht wurden fünf mögliche Herkunftsländer – Marokko, Tunesien, Ägypten, Pakistan und Bangladesch – sowie elf EU-Zielländer. Dabei erwies sich Marokko als besonders geeigneter Testfall. Ausschlaggebend waren die bestehenden Strukturen für die Fahrerausbildung, bilaterale Beziehungen zu EU-Staaten und die vergleichsweise starke Orientierung an europäischen Standards. Die Forschenden kamen zu dem Schluss, dass eine Verbindung zwischen Marokko und Italien grundsätzlich umsetzbar erscheint, weitere Prüfungen jedoch erforderlich sind.
Inzwischen ist die Arbeit über die reine Machbarkeitsprüfung hinausgegangen. In der zweiten Phase des Projekts Skilled Driver Mobility for the European Union werden zwei Mobilitätskorridore erprobt: von Marokko nach Italien und von Ägypten nach Rumänien. Die teilnehmenden Fahrer erhalten technische und sprachliche Schulungen sowie Unterstützung bei der legalen Migration und Beschäftigung.









