Tschechische Republik als Hochinzidenzgebiet. Was bedeutet das für Lkw-Fahrer?

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Bereits ab heute wird die Tschechische Republik in der BRD als Hochinzidenzgebiet im Sinne der neuen Corona-Einreiseverordnung klassifiziert. Dies bedeutet, dass sich Lkw-Fahrer, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise nach Deutschland in Tschechien aufgehalten haben,vor dem Grenzübertritt anmelden müssen. Wer dort mehr 72 Stunden verbracht hat, muss bei Einreise negativen Corona-Test nachweisen.

Ab 22. Januar 2021 besteht  eine Meldepflicht für Lkw-Fahrer, die aus der Tschechischen Republik nach Deutschland einreisen. Die Meldung muss vor dem Grenzübertritt unter folgender Internetadresse https://www.einreiseanmeldung.de erfolgen.

Heute treten auch die Bestimmungen zum Nachweis eines Coronatests bei Einreise und Aufenthalt von mehr als 72 Stunden im Hochinzidenzgebiet gemäß der Corona-Einreiseverorodnung in Kraft. Dies gilt auch für Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren.


Dabei ist es wichtig, dass der Test vor der Einreise durchgeführt werden muss und darf max. 48 h alt sein. Nach Angaben des BGL sind an der Grenze selbst keine Testmöglichkeiten vorhanden, daher muss die Testung bereits vorher vorgenommen werden.

Die vollständige Liste und Landkarte der verfügbaren Testzentren (auch Drive-In-Stellen) in Tschechien finden Sie hier.

Quelle: Prtsc / /koronavirus.mzcr.cz

Foto: Pixabay

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