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Foto: Daimler Truck

Brüssel will Richtlinie über Gewichte und Abmessungen von Lastkraftwagen novellieren

Die Europäische Kommission plant eine Überarbeitung der Richtlinie 96/53/EG des Rates über das Höchstgewicht und die Abmessungen von Lastkraftwagen. Die Kommission möchte die Rechtsvorschriften mit den Klimazielen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen im Straßengüterverkehr in Einklang bringen. Der Automobilherstellerverband ACEA begrüßte die Nachricht von der Überarbeitung und nahm zu den Änderungen der Vorschriften Stellung.

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Emissionsfreie Fahrzeuge (ZEV), d. h. batterie- und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge, müssen zum Rückgrat des Straßenverkehrs werden, wenn der Sektor die Dekarbonisierungsziele erreichen soll. Diese neuen Antriebstechnologien bringen zusätzliche Anforderungen an den verfügbaren Stauraum, das Gesamtgewicht und die Achslast der Fahrzeuge mit sich.

Diese Unterschiede zu konventionell angetriebenen Fahrzeugen müssen jetzt angegangen werden, um die Markteinführung von emissionsfreien Fahrzeugen zu ermöglichen und zu unterstützen“ – erklärt der Europäische Automobilherstellerverband ACEA in einer offiziellen Mitteilung.

Die Organisation begrüßt die Überarbeitung der Richtlinie über Gewichte und Abmessungen, da sie die Gelegenheit bietet, mehrere Mängel zu beheben, darunter Unstimmigkeiten und Hindernisse, die einer beschleunigten Markteinführung von emissionsfreien Fahrzeugen im Wege stehen.

Diese Überprüfung sollte sich auf zwei Schlüsselelemente konzentrieren:

  1. Detaillierte Vorschriften zu Fahrzeugabmessungen, zulässigem Gesamtgewicht und Achslasten zur Beschleunigung der Markteinführung von ZEVs.
  2. Längere und schwerere Fahrzeugkombinationen: das Europäische Modulare System (EMS), d.h. auf so genannte Lastzüge.

In Hinblick auf die Vorschriften über die höchstzulässigen Gewichte und Abmessungen für emissionsfreie Lkw empfiehlt der ACEA unter anderem:

• bei der Festlegung zusätzlicher Massebegrenzungen für emissionsfreie Fahrzeuge jegliche Bezugnahme auf konventionelle Fahrzeuge zu streichen;

• allen emissionsarmen Fahrzeugen sollte mindestens 1 zusätzliche Tonne zugesprochen werden;

• allen emissionsfreien Fahrzeugen sollten mindestens 2 zusätzliche Tonnen zugesprochen werden;

• zusätzliche Gewichtsbeschränkungen für ZEVs sollten bei der Berechnung der Mautsätze nicht berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob sie hinsichtlich der CO2-Emissionen gemäß der Eurovignette differenziert sind. Damit soll vermieden werden, dass emissionsfreie Fahrzeuge mit höheren Maut-/Nutzungsgebühren belastet werden.

Klimaschutz und Nachhaltigkeit in Transport und Logistik

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