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Ungarn: Neue Regelungen für das System BIREG

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Laut der bisher bekannten einschlägigen Verordnung bezieht sich die Registrierpflicht auch auf alle ungarischen und innergemeinschaftlichen Marktteilnehmer, doch am 4. Februar treten neuen Regelungen in Kraft.

Vor kurzem haben wir darüber berichtet, dass laut §4/A der am 31.12.2020 modifizierten Regierungsverordnung Nr. 261/2011. (XII. 7.)  alle gebührenpflichtigen (ab 3,5 Tonnen) wie auch auf eigene Rechnung (firmenintern – ab 7,5 Tonnen) durchgeführten Warenbeförderungen bzw. in Ungarn getätigten Kabotage-Transporte sich seit dem 1.1.2021 vorläufig im öffentlich zugänglichen IT-System der Verkehrsbehörde (System für die vorläufige elektronische Genehmigungsregistrierung – BIREG) registrieren lassen müssen. Das System soll  die Kontrolle jeglicher obligatorischer Transportdokumente aller Transportaufgaben in Echtzeit gewährleisten und dadurch stabile IT-Grundlagen für den Schutz des ungarischen Transportmarktes schaffen.

Die neue Regelung hat von Anfang an für Verwirrung gesorgt, denn nach Ansicht der Fachverbände sollte das System ursprünglich zur Kontrolle von internationalen Warentransporten von und nach außerhalb der Europäischen Union eingesetzt werden. Laut der bisher bekannten einschlägigen Verordnung bezieht sich die Registrierpflicht jedoch tatsächlich auch auf alle ungarischen und innergemeinschaftlichen Marktteilnehmer.

Infolgedessen, dass Fachverbände für Änderungen in der Regelung plädiert haben, wurde die Regierungsverordnung nun abgeändert. Die geänderte Version sieht vor, dass in das System nur Kabotage-Transporte und internationale Warenbeförderungen von und nach außerhalb der EU oder auf Grundlage einer EKMT / CEMT-Genehmigung registriert werden müssen.

Die neue Verordnung wird am 4. Februar in Kraft treten. Bis dahin sind die bisher bekannten Regelungen zu befolgen.

Die der Registrationspflicht zugrundeliegende online Plattform ist unter diesem Link in vier Sprachen (HU, DE, EN, RU) erreichbar.

Foto:Pixabay

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