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Verschärftes Handyverbot am Steuer. Smartphone als Navi wird bald bestraft

In einigen Monaten werden sich in den Benelux-Ländern die Vorschriften hinsichtlich der Handynutzung am Steuer ändern. Wer die neuen Regeln nicht einhält, muss mit drakonischen Strafen rechnen.

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In Belgien sollen im nächsten Jahr Änderungen der Vorschriften für die Benutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt in Kraft treten. Die Nutzung eines Mobiltelefons als GPS- oder Musikplayer ist dann nur noch möglich, wenn sich das Gerät in der Halterung auf dem Armaturenbrett befindet. Andernfalls droht den Fahrern ein Bußgeld von 174 Euro.

Die derzeitige Gesetzgebung stammt noch aus der Zeit vor den Smartphones. Wir sind dabei, die Definition in der Straßenverkehrsordnung zu aktualisieren, so der Abgeordnete Vooruit Joris Vandenbroucke währrend der Radiosendung „De Morgen” des Radiosenders VRT.

Die Regeln für den Umgang mit diesen Verstößen stammen noch aus der Zeit, als jeder ein Nokia 3310 Telefon hatte, erklärte der Europaabgeordnete Jef Van den Bergh, der den Entwurf zusammen mit seinem Kollegen Joris Vandenbroucke eingereicht hatte.

Die neuen Vorschriften beziehen sich auf ein „mobiles Gerät mit einem Bildschirm”, womit z. B. Tablets und E-Book-Reader in das Verbot einbezogen werden sollen. Den Fahrern ist es nicht gestattet, solche Geräte während der Fahrt zu benutzen oder zu halten. Es reicht also aus, ein Gerät in der Hand zu halten, um einen Verstoß zu begehen, auch wenn es nicht benutzt wird. Das Halten des Geräts auf dem Schoß, in der Mittelkonsole oder auf dem Beifahrersitz ist ebenfalls strafbar.

Das Gerät muss sich in einer Halterung befinden. Die Nutzung des Smartphones als GPS-Gerät auf dem Schoß oder auf dem Beifahrersitz wird verboten”, erklärte Joris Vandenbroucke in „De Morgen”.

Die Benutzung eines Smartphones während des Fahrens nach Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung wird als Vergehen dritten Grades angesehen. Die Geldbuße wird daher von 116 € auf 174 € erhöht. Die neue Verordnung wird Anfang März in Kraft treten.

Was ist in Deutschland erlaubt?

Das was in den Benelux-Ländern eingeführt wird, gilt in Deutschland seit langem. Smartphone, Tablet und weitere elektronischen Geräte darf man nur während der Fahrt benutzen, wenn man sie nicht in der Hand hält, sondern diese sich in einer Halterung befinden. Erst wenn das Fahrzeug steht darf man elektronische Gerät in die Hand nehmen und sie bedienen. Dasselbe gilt auch für Fahrradfahrer. Jedwede Nutzung ist während der Fahrt schlichtweg untersagt.

Was versteht man unter elektronische Geräte?
Smartphones, Autotelefone, Tablet-Computer, Touchscreens, elektronische Terminplaner, E-Book-Reader, MP3-Player, Personal Computer, DVD- und Blu-Ray-Player, Smartwatches, Notebooks, Laptops, Diktier- und Navigationsgeräte, Fernseher, iPods und Abspielgeräte mit Videofunktion und Videobrillen (Virtual-Reality-Brille oder Google-Glass-Brille).

Die Aufzählung der Geräte im Gesetz ist jedoch nicht abschließend und soll nur verdeutlichen, was unter elektronischen Geräten, die der Kommunikation, Information und Organisation dienen, zu verstehen ist, so der ADAC.

Wer das Handy am Steuer benutzt muss in Deutschland mit einer Geldstrafe von mindestens 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Kommt eine Gefährdung hinzu, beträgt die Strafe 150 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Zusammenarbeit mit Agnieszka Kulikowska-Wielgus

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