Vier Wochenenden mit LKW-Fahrverboten auf der wichtigen Autobahn in Österreich. Achtung auf Verkehrsbehinderungen auch in Italien

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Auf der österreichischen Autobahn A13 wird an den kommenden Wochenenden ein Fahrverbot für LKW über 7,5 t gelten. Der Grund dafür sind Bauarbeiten. Mit Verkehrsbehinderungen müssen LKW-Fahrer auch in Italien rechnen, wo die Autobahn A22 gesperrt wird.

Auf Grund von Bauarbeiten wird die Brennerautobahn A13 im Abschnitt zwischen Nößlach und Brenner-Nord an den kommenden vier Wochenenden jeweils von Samstag ab ca. 17:00 Uhr bis Sonntag 08:00 Uhr für Fahrzeuge über 7,5t gesperrt. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs (AISÖ).

Es handelt sich um folgende Daten:
10-11 Oktober,
17-18 Oktober,
24-25 Oktober,
31 Oktober- 1 November.

Die AISÖ teilt auf ihrer Internetseite auch mit, dass die Rail Cargo Group – die ÖBB Güterverkehrssparte – in Absprache mit dem Land Tirol und der ASFINAG im Zuge der Maßnahmen zum Lkw-Fahrverbot auf der Brennerautobahn ein Maßnahmenpaket erarbeitet hat. In der Nacht von Samstag auf Sonntag wird die „Rollende Landstraße“ für Frächter zwischen Brennersee und Wörgl sowie in umgekehrter Richtung einen Shuttledienst anbieten. Der zusätzliche Shuttleverkehr soll auch jene Lkw, die mit dringenden oder verderblichen Gütern beladen sind (letztere sind vom Wochenendfahrverbot bekanntlich ausgenommen), rechtzeitig an ihr Ziel bringen. Die genauen Abfahrtszeiten der Züge, die freien Stellplätze sowie die direkten Buchungsmöglichkeiten finden Sie unter www.rola.at.

Sperrung der italienischen Autobahn A22

Wegen der Bauarbeiten in Österreich haben auch die italienischen Behörden beschlossen, ein ähnliches Fahrverbot an der Grenze zu Österreich einzuführen. Den Angaben der lokalen Medien zufolge wird an dem kommenden und dem danach folgenden Wochenende ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 t auf der A22 im Abschnitt von Vipiteno (Sterzing) in Richtung Norden bis zur Staatsgrenze eingeführt. Das Fahrverbot wird vom Samstag, 16:30 Uhr bis zum Sonntag, 08:00 Uhr gelten.

Dieses Fahrverbot betrifft auch Lastwagen, die verderbliche Lebensmittel befördern (mit der einzigen Ausnahme der Rollenden Landstraße) und Kraftomnibusse mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen mit Anhänger.

Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Fahrverbots bereits auf der Brennerautobahn in der Provinz Bozen unterwegs sind, müssen auf dem Parkgelände der SA.DO.BRE in Sterzing halten bzw. auf den von der Verkehrspolizei situationsbedingt bestimmten Parkplätzen.

Foto: Wikimedia

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