In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht nach Paragraph 2 (3a) der Straßenverkehrsordnung. Das bedeutet, dass man bei Schnee, Glatteis, Reif und Schneematsch nur fahren darf, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind.
Ab Oktober 2024 werden Winterreifen nur mit dem Alpine-Symbol, das bereits am 1. Januar 2018 eingeführt wurde, für Eis und Schnee zugelassen.
Das künftig verpflichtende Alpine-Symbol ist ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte. Das M+S Symbol wird nicht mehr anerkannt, kann allerdings vom Hersteller selbst vergeben werden.
Diese Kennzeichnung beweist, dass die Reifen herstellerunabhängig auf ihre Wintertauglichkeit getestet wurden. Darüber hinaus müssen die Winterreifen ein Mindestprofil von 1,6 Millimeter haben. Der ADAC empfiehlt allerdings vier Millimeter, um bei winterlichen Straßenbedingungen sicher fahren zu können.
Winterreifenpflicht: Diese Strafen drohen bei Verstößen
Vergehen |
Bußgeld |
Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Falsche Bereifung bei Matsch, Schnee, Eis |
60 Euro |
– |
…mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer |
80 Euro |
1 |
…mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer |
100 Euro |
1 |
Quelle: ADAC
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