Der erste schwere Wintereinbruch des Jahres hat am Montag große Teile des Straßennetzes in Deutschland lahmgelegt. Besonders betroffen sind zentrale Transitachsen für den Schwerlastverkehr wie die A1, A7, A9 und A93. Es kam zu Hunderten Unfällen, mehreren Todesopfern und stundenlangen Sperrungen auf wichtigen Verbindungen.
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnte am Morgen vor „extremem Glatteis“ durch gefrierenden Regen, Schnee und Schneematsch, insbesondere im Süden und Südosten der Republik. In den Regionen Stuttgart, Tübingen sowie in Südostbayern wurden amtliche Unwetterwarnungen ausgesprochen.
Besonders dramatisch war die Lage auf der A93 bei Maxhütte-Haidhof in Bayern: Dort starben laut Polizei mindestens drei Menschen bei einem schweren Unfall, in den zwei Lastwagen und ein Pkw verwickelt waren.
A1 bei Bremen, A7 in Schleswig-Holstein – Lkw stehen quer
Im Norden Deutschlands führten Schneefälle und Blitzeis ebenfalls zu Chaos. Auf der A1 am Bremer Kreuz drehte sich ein Lkw auf der glatten Fahrbahn, was eine mehrstündige Sperrung Richtung Hamburg zur Folge hatte. In Schleswig-Holstein kam es auf der A7 zu einem schweren Lkw-Unfall bei Henstedt-Ulzburg. Ein Lkw blockierte quer die Fahrbahn, mehrere Fahrzeuge kollidierten. Auch in Niedersachsen zählte die Polizei Dutzende Unfälle. In Mecklenburg-Vorpommern wurden laut Polizeiangaben rund 60 Glätteunfälle registriert, teils mit Schwerverletzten.
Winterreifenpflicht für Lkw – nationale und internationale Vorschriften
Die aktuelle Wetterlage macht auch auf geltende Ausrüstungspflichten aufmerksam. In Deutschland besteht eine situative Winterreifenpflicht für Lkw über 3,5 Tonnen, bei Schnee, Matsch oder Eis müssen zumindest die Antriebsachsen mit geeigneten Reifen ausgestattet sein. Fehlende Winterausrüstung kann nicht nur Bußgelder, sondern bei Unfällen auch zivilrechtliche Folgen haben.
Im grenzüberschreitenden Verkehr gelten unterschiedliche Vorschriften:
- Österreich: Pflicht vom 1. November bis 15. April für Lkw ab 3,5 t.
- Italien: Regionale Vorschriften, z. B. generelle Ausrüstungspflicht in Südtirol und auf der A22.
- Tschechien: Pflicht für Winterreifen auf der Antriebsachse, Mindestprofiltiefe 6 mm.
- Schweiz: Keine Pflicht, aber Haftungsrisiko bei Unfällen.
- Norwegen: Allgemeine Pflicht für schwere Fahrzeuge, Mindestprofiltiefe 5 mm.
- Slowakei: Pflicht vom 15. November bis 31. März, unabhängig vom Wetter.
(Alle Angaben laut ADAC, ohne Gewähr. Stand: Oktober 2025)
Wetterausblick: Glättegefahr bleibt
Laut DWD bleibt es auch in der Nacht zum Dienstag gefährlich. Regen auf gefrorenem Boden kann erneut für glatte Fahrbahnen sorgen, besonders in Süddeutschland. Autofahrer, besonders im gewerblichen Verkehr, sollten sich auf weitere Verzögerungen einstellen. Auch dichter Nebel kann den Verkehr in den kommenden Tagen zusätzlich erschweren.









