OSG-Container auf Unsplash (nur zu Illustrationszwecken)

Über Bord gegangene Container müssen nach neuen globalen Regeln künftig gemeldet werden

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Ab Januar 2026 können Reedereien Containerverluste auf See nicht mehr weitgehend unter dem Radar halten. Eine neue globale Vorschrift macht es verpflichtend, über Bord gegangene Container oder auf dem Wasser treibend gesichtete Container zu melden, ein Schritt zur Verbesserung der maritimen Sicherheit, der jedoch auch Häfen, Transportunternehmen sowie Hinterland-Lieferketten in ganz Europa betreffen könnte.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Ab Januar 2026 wird die maritime Branche Containerverluste auf See nicht mehr stillschweigend auffangen können. Eine neue internationale Meldepflicht ist in Kraft getreten und verpflichtet Schiffe, über Bord gegangene Container oder auf dem Wasser treibend gesichtete Container zu melden. Die Änderung soll die Sicherheit auf See verbessern, hat aber auch Auswirkungen auf Häfen, Versicherer und Binnenverkehrsunternehmen, die auf verspätete Ladung warten.

Die Regeln wurden im Rahmen von Änderungen des SOLAS-Übereinkommens durch die Internationale Seeschifffahrtsorganisation verabschiedet. Sie reagieren auf langjährige Bedenken, dass schwimmende oder halb untergetauchte Container eine erhebliche Gefahr für die Navigation und ein Umweltrisiko darstellen, während uneinheitliche Meldungen dazu geführt haben, dass Behörden und andere Schiffe sich der Gefahr nicht bewusst waren.

Bislang unterschieden sich die Meldepraktiken je nach Flaggenstaat und Unternehmensrichtlinie teils erheblich. Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Verpflichtung einheitlich und weltweit.

Wer muss melden und wann

Die Verantwortung liegt zunächst beim Kapitän des Schiffes. Gehen Container über Bord oder werden auf See treibende Container beobachtet – auch wenn sie von einem anderen Schiff stammen –, muss der Vorfall unverzüglich gemeldet werden.

Kann der Kapitän die Meldung nicht abgeben, etwa aufgrund der Aufgabe des Schiffes, geht die Pflicht auf das betreibende Unternehmen über, wie es im ISM-Code definiert ist.

Ziel ist, dass Informationen so schnell wie möglich die Küstenbehörden und andere Schiffe erreichen – auch wenn noch nicht alle Details bekannt sind.

Welche Informationen müssen weitergegeben werden

Die Regelung konzentriert sich auf sicherheitskritische Daten statt auf formale Vollständigkeit. Auf Erstmeldungen können Aktualisierungen folgen, sobald die Lage klarer wird.

Die Meldung sollte, soweit möglich, Folgendes enthalten: 

  • Name des Schiffes und Identifikationsdaten (IMO-Nummer, Rufzeichen oder MMSI)
  • Position des Verlusts oder der Sichtung (tatsächlich oder geschätzt)
  • Datum und Uhrzeit des Vorfalls in UTC
  • Anzahl der verlorenen bzw. treibend beobachteten Container
  • Containergröße und -typ
  • Bestätigung, ob sich Gefahrgut in den Containern befindet, einschließlich UN-Nummern, sofern verfügbar

Diese Informationen sollen anderen Schiffen eine sichere Navigation ermöglichen und den Behörden helfen zu beurteilen, ob Bergungs- oder Warnmaßnahmen erforderlich sind.

Warum die Änderung wichtig ist

Obwohl Containerverluste nur einen winzigen Bruchteil der weltweiten Containerbewegungen ausmachen, können ihre Auswirkungen unverhältnismäßig groß sein. Knapp unter der Oberfläche treibende Container sind schwer zu erkennen und können bei Kollisionen schwere Schäden verursachen. Wenn gefährliche Ladung beteiligt ist, vervielfachen sich die Umweltrisiken.

Mehrere öffentlichkeitswirksame Sturmereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, wie wenig Informationen außerhalb der Reederei selbst mitunter verfügbar waren. Die neue Pflicht soll diese Lücke schließen und die internationale Koordination verbessern.

Für Häfen und Hinterlandakteure kann eine frühere und verlässlichere Meldung zudem plötzliche Störungen besser erklärbar machen. Muss ein Schiff nach einem Verlust auf See den Kurs ändern, langsamer fahren oder den Betrieb unterbrechen, sollten sich nachgelagerte Verzögerungen leichter auf ihre eigentliche Ursache zurückführen lassen.

Auswirkungen über die Seeschifffahrt hinaus

Auch wenn die Regelung unmittelbar für maritime Betreiber gilt, reichen ihre Effekte weiter entlang der Transportkette. Schnellere Meldungen können Hafenwarnungen, vorübergehende Routenbeschränkungen oder Bergungsmaßnahmen auslösen, all dies kann Ankunftszeiten sowie den anschließenden Straßen- und Schienentransport beeinflussen.

Für Transportunternehmen und Spediteure beseitigt die Änderung Verzögerungen nicht, erhöht jedoch die Transparenz. Ab 2026 ist es weniger wahrscheinlich, dass Containerverluste als unerklärtes operatives Problem bestehen bleiben, und wahrscheinlicher, dass sie als klar identifizierter Sicherheitsvorfall sichtbar werden.

Langfristig spiegelt die Regel einen breiteren Wandel hin zu Echtzeit-Weitergabe von Sicherheits- und Umweltdaten im Seeverkehr wider. Über Bord gegangene Container werden nicht länger als bedauerlicher Nebeneffekt von schwerem Wetter behandelt, sondern als Ereignisse, die zum Nutzen des gesamten Transportsystems umgehend kommuniziert werden müssen.

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